Gefahrstoff

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Begriff
Bauprodukte sind alle Materialien, Produkte, Komponenten, Bausätze oder Bausysteme die zum dauerhaften Einsatz oder Einbau in Gebäuden oder Bauwerke eingesetzt werden.

Gefahrstoffe

Definiert sind nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO §3a, 1)

Gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen sind Stoffe, die
explosionsgefährlich
brandfördernd
hochentzündlich
leicht entzündlich
entzündlich
sehr giftig
giftig
gesundheitsschädlich
ätzend
sensibilsierend
reizend
krebserzeugend
fortpflanzungsgefährdend
erbgutverändernd
umweltgefährlich sind
Ausgenommen sind gefährliche Eigenschaften ionisierender Strahlen
CMR Stoffe
Diese krebserregenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffe sind in der EU-Richtlinie 67/548 erfasst. Sie sind als Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften definiert, die zu großer Besorgnis Anlass geben.

Aufgelistet sind dort ca. 850 Stoffe nach

Kategorie 1

Kategorie 2

Kategorie 3


www.vhc-online.de











CAS Nummern


In diesem weltweit gültigen Erfassungssystem werden alle synthetisierten Stoffe oder Stoffe die in der Literatur beschrieben wurden erfasst und geordnet. Bislang gibt es ca. 26,7 Millionen Stoffe die nach diesem System identifiziert werden können.







GisChem


Die als GisChem geführte Datenbank wird von Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie zur öffentlichen Einsicht angeboten.




www.bgchemie.de



NIK-Werteliste


In der NIK-Werte-Liste werden ca. 160 Substanzen aufgelistet, die auf der Basis von CAS-Nummern die Grenzwerte für die gesundheitliche Bewetung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten festlegt. Diese Bewertungen werden vom Ausschuss gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) auf der Grundlage der EU Richtlinie 89/106/EWG unter Leitung des Umweltbundesamtes und des Deutschen Instituts für Bautechnik erarbeitet


www.umweltdaten.de




.




R-Sätze


In den R-Sätzen werden die Risiken und besondere Gefahren gemäß der Gefahrstoffverordnung aufgelistet, die im Umgang mit diesen Produkten oder Stoffen entstehen können. In der Regel finden diese R-Sätze Verwendung in den Sicherheitsdatenblättern und auf den Kennzeichnungsschildern.


www.gifte.de/r-saetze








S-Sätze


In den S-Sätzen werden die Schutzhinweise für besondere Gefahren gemäß der Gefahrstoffverordnung aufgelistet, die im Umgang mit diesen Produkten oder Stoffen entstehen können. In der Regel finden diese S-Sätze Verwendung in den Sicherheitsdatenblätter und auf den kennzeichnungsschildern.


www.gifte.de/s-saetze









Giscode


Mit dieser freiwilligen Kennzeichnung werden Verlegewerkstoffe aufgrund ihrer Emissionen in 21 Produktgruppen unterteilt.


www.gisbau.de




Dispersions- Klebstoffe 




Stark lösemittelhaltige Klebstoffe 




Epoxidharz- Klebstoffe 




Polyurethan- Klebstoffe 





TRGS


Bei den Anwendungen und Bauausführungen sind die jeweiligen Technischen Regeln für GefahrStoffe zu beachten. Der Auftraggeber hat grundsätzlich das Recht auf gering belastende Werkstoffe, die im Vorhinein darzulegen und anzubieten sind. Dies gilt auch bei der Entsorgung von Reststoffen und dem Rückbau von Bauleistungen, gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV).


www.umwelt-online.de/recht




REACH


Durch das REACH-System soll das europäische Chemikalienrecht grundlegend reformiert und geordnet werden. Das REACh-System (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals - Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe) soll zukünftig mehr als 40 Richtlinien und Verordnungen im Rahmen des Chemikalienrechts der Bundesrepublik Deutschland ersetzen.

Die künftige REACH-Richtline verlangt vom jeweiligen Inverkehrbringer (Hersteller, Importeur), dass er für die Sicherheit seiner Chemikalien in soweit selber verantwortlich ist, dass er die zur Bewertung dafür notwendigen Daten auch selber beschafft (Beweislastumkehr). Registrierungspflichtig und damit im REACH-Verfahren erfasst sind grundsätzlich Chemikalien, die ab einer Tonne pro Jahr produziert werden. Ab einer Menge von 10 Tonnen pro Jahr ergibt sich die Pflicht zur Erstellung von Stoffsicherheitsberichten (CSR = Chemical Safety Reports) und gegebenenfalls zu Vorschlägen zur Risikominimierung.

Von den ca. 30.000 Stoffen, die jährlich mit mehr als einer Tonne produziert werden, sind bisher nur 140 ausreichend auf ihre Wirkung hin untersucht wurden. Durch die Inverkehrbringung dieser ungeprüften Substanzen sind auch Verbraucher einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Gemäß dem Bedarfsgegenständegesetz hat der Verbraucher ein Recht auf gesundheitliche Unversehrtheit, die im Widerspruch zu dieser Situation steht. Somit wird aus Verbrauchersicht eine Kennzeichnung von Gefahrstoffen und besonders gefährlichen Stoffen auf Produkten gefordert, die durch eine Offenlegung der Gefahrstoffe in öffentlich zugänglichen Datenbanken sichtbar zu machen sind.













Umwelt-Kennzeichen


werden unterschieden nach:



ISO 14024


Typ I Kennzeichen nach DIN EN ISO 14024 richtet sich an private und gewerbliche Endverbraucher und hat in der Regel einen bewertenden Charakter. (z.B. Blauer Engel / Umweltblume / FSC / natureplus)




ISO 14021


Typ II Kennzeichen nach DIN ISO 14021 liegt in der alleinigen Verantwortung des Herstellers und wird als herstellerdefiniertes Marketinginstrument eingesetzt. (z.B. FCKW-frei / biologisch abbaubar / 100% recycelt)




ISO 14025


Typ III Kennzeichen nach ISO TR 14025 ist gegenwärtig im Aufbau begriffen.