Kerndämmung

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Die Kerndämmung ist eine Dämmvariante, die bei zweischaligen Mauerwerk zur Anwendung kommt. Zum Teil wird damit auch die Zwischensparrendämmung gemeint.

Beim zweischaligen Mauerwerk beschreibt die Kerndämmung die volle Dämmung zwischen Vor- und Hintermauerschale ohne die sonst erforderliche Hinterlüftung von min. 40 mm (und ohne Lüftungsöffnungen). Bei der Verarbeitung platten- oder mattenförmiger Dämmstoffe bleibt lediglich der sog. "Fingerspalt" (ca. 1 cm) als Luftschicht.

Mögliche Dämmstoffe sind

Stein- oder Mineralwolle, Polyurethan-Hartschaumstoff (PUR/PIR), Expandierter Polystyrol-Hartschaum (EPS), Extrudierter Polystyrol-Hartschaum (XPS) oder Schüttgut (z. B. Perlite).

Bei der nachträgliche Kerndämmung am Baubestand ist der Einsatz von Einblasdämmstoffen oder Ortschaum möglich.

Die Dämmstoffe müssen der DIN 4108-10 entsprechen und wasserabweisend (hydrophob) sein.

Der Schalenabstand ist normativ (DIN 1053) auf max. 15 cm beschränkt. Jedoch sind bei Einsatz speziell zugelassener Draht- und Dübelanker sind auch Schalenabstände bis 20 cm ausführbar.

Die Referenzwerte U ≤ 0,28 W/m²K (gem. Energieeinsparverordnung 2009) kann mit 10 cm Kerndämmung der Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/m²K erfüllt werden.
Der Passivhaus-Standard (U ≤ 0,15 W/m²K) kann mit 20 cm der WLF 0,032 W/m²K erzielt werden.


Siehe auch