KfW-Effizienzhaus 115: Unterschied zwischen den Versionen

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;Energetischer Standard gültig ab 1.10.2009
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Das '''{{PAGENAME}}''' ist die Bezeichnung der [[KfW Bankengruppe|Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)]] für den nachfolgend beschriebenen Energiestandard.


Das '''KfW Effizienzhaus 115''' ist die Bezeichnung der [[KfW Bankengruppe|Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)]] für ein Programm zur Förderung von energieeffizientem Bauen.
{{PAGENAME}} ([[EnEV]]<sub>2009</sub> - gültig seit 01.10.2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub> nicht überschreiten.


Der [[Energiebedarf]] sanierter Gebäude darf maximal 15 Prozent und der [[Transmissionswärmeverlust]] 30 Prozent höher sein als die Werte des Referenzgebäudes nach [[EnEV]] 2009.  
* [[Jahres-Primärenergiebedarf]] (Q<sub>P</sub>): '''115 %'''
* [[Transmissionswärmeverlust]] (H'<sub>T</sub>): '''130 %'''
Gleichzeitig darf der [[Transmissionswärmeverlust]] nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub> zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der [[EnEV]]<sub>2009</sub>).


====Übersicht energetischer Förderstandards für energieeffizientes Bauen und Sanieren:====
Folgende Förderprogramme der [[KfW Bankengruppe|KfW]] lassen sich dem Energiestandard '''{{PAGENAME}}''' zuordnen:
* [[KfW Förderinfo EnEV 2009]]
 
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)]]: Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 151]] oder direkt abfragen. <br /> Tilgungszuschuß: bis 30.06.10: 7,5 %; - ab 01.07.10: 2,5 % <br /> Keine Kombination mit [[KfW Programm 152|KfW Programm 152]], [[KfW Programm 153|153]], [[KfW Programm 154|154]], [[KfW Programm 430|430]] und [[KfW Programm 431|431]] für dieselbe Wohneinheit. <br /> Für andere [[Sanierung]]s- , [[Modernisierung]]sarbeiten: [[KfW Programm 141|KfW Programme 141]] oder [[KfW Programm 155|155]]. <br /> Für Anlagen zur Nutzung [[erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]].
 
 
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)]]: Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]], [[KfW Programm 153|152]]): <br /> bis 30.06.10: 12,5 % förderfähiger Kosten, bis 9.375 EUR pro Wohneinheit <br /> ab 01.07.10: 7,5 % förderfähiger Kosten, bis 5.625 EUR pro Wohneinheit. <br /> Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages. <br />  Kombination mit [[KfW Programm 431]] möglich. Keine Kombination mit [[KfW Programm 151]], [[KfW Programm 152|152]] <br /> Für Anlagen zur Nutzung [[erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]], aber keine Kombination bei Heizungserneuerung als "Einzelmaßnahme bzw. Einzelmaßnahmenkombination".
 
 
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]]: - Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten, bis 2.000 Euro pro Vorhaben <br /> - Abbau / Entsorgung von Nachtstromspeicheröfen: 150 EUR pro Gerät. Voraussetzg.: Anschluss förderf. Heizungsanlage gem. [[KfW Programm 151|Progr.151]], [[KfW Programm 152|152]], [[KfW Programm 430|430]] od. [[Marktanreizprogramm|Marktanreizprogr.]].<br /> - Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Anlagen: 25 % der Kosten.<br /> Voraussetzung: Kombination mit [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]], [[KfW Programm 152|152]] und [[KfW Programm 430|430]].
 
 
===Siehe auch===
* [[Bund, D - Förderprogramme]] - Übersicht
* [[KfW-Förderangebot Privatpersonen, Bau]] - Übersicht
Weitere Energie-Standards:
* [[KfW-Effizienzhaus 40]]
* [[KfW-Effizienzhaus 55]]
* [[KfW-Effizienzhaus 70]]
* [[KfW-Effizienzhaus 85]]
* [[KfW-Effizienzhaus 100]]
* [[KfW-Effizienzhaus 115]]
* [[KfW-Effizienzhaus 130]]




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Version vom 5. Mai 2010, 11:48 Uhr

KfW-Effizienzhaus 115

Das KfW-Effizienzhaus 115 ist die Bezeichnung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den nachfolgend beschriebenen Energiestandard.

KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV2009 - gültig seit 01.10.2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.

Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der EnEV2009).

Folgende Förderprogramme der KfW lassen sich dem Energiestandard KfW-Effizienzhaus 115 zuordnen:

KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)
Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 151 oder direkt abfragen.
Tilgungszuschuß: bis 30.06.10: 7,5 %; - ab 01.07.10: 2,5 %
Keine Kombination mit KfW Programm 152, 153, 154, 430 und 431 für dieselbe Wohneinheit.
Für andere Sanierungs- , Modernisierungsarbeiten: KfW Programme 141 oder 155.
Für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien: siehe Marktanreizprogramm.


KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in KfW Programm 151, 152):
bis 30.06.10: 12,5 % förderfähiger Kosten, bis 9.375 EUR pro Wohneinheit
ab 01.07.10: 7,5 % förderfähiger Kosten, bis 5.625 EUR pro Wohneinheit.
Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages.
Kombination mit KfW Programm 431 möglich. Keine Kombination mit KfW Programm 151, 152
Für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien: siehe Marktanreizprogramm, aber keine Kombination bei Heizungserneuerung als "Einzelmaßnahme bzw. Einzelmaßnahmenkombination".


KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)
- Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten, bis 2.000 Euro pro Vorhaben
- Abbau / Entsorgung von Nachtstromspeicheröfen: 150 EUR pro Gerät. Voraussetzg.: Anschluss förderf. Heizungsanlage gem. Progr.151, 152, 430 od. Marktanreizprogr..
- Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Anlagen: 25 % der Kosten.
Voraussetzung: Kombination mit KfW Programm 151, 152 und 430.


Siehe auch

Weitere Energie-Standards: