KfW-Effizienzhaus 115: Unterschied zwischen den Versionen

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* Die Kombination mit und [[KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)]] ist möglich.  
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* Keine Kombination mit [[KfW Energieeffizient Bauen (153)|Energieeffizient Bauen (153)]], [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (152)|Energieeffizient Sanieren (Kredit (152)]] oder [[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)|Zuschuss (430))]] für dieselbe Wohneinheit.
* Keine Kombination mit [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)|Energieeffizient Sanieren - Kredit (151,]] [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (152)|152)]] oder [[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)|Zuschuss (430))]] für dieselbe Wohneinheit.  





Version vom 14. März 2011, 19:38 Uhr

KfW-Effizienzhaus 115

Das KfW-Effizienzhaus 115 ist die Bezeichnung der KfW Bankengruppe für den nachfolgend beschriebenen Energiestandard.

KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV2009 - gültig seit 01.10.2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.

Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der EnEV2009).



Folgende Förderprogramme der KfW lassen sich dem Energiestandard KfW-Effizienzhaus 115 zuordnen:

KfW Fördermittel - Altbau

KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)
Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 151 oder direkt abfragen.


KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in KfW Programm 151) für KfW-Effizienzhaus 115:


Für Programm 151 und 430 gilt außerdem


KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)

Siehe auch