KfW-Effizienzhaus 40: Unterschied zwischen den Versionen

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Folgende Förderprogramme der [[KfW Bankengruppe|KfW]] lassen sich dem Energiestandard '''{{PAGENAME}}''' zuordnen:
Folgende Förderprogramme der [[KfW Bankengruppe|KfW]] lassen sich dem Energiestandard '''{{PAGENAME}}''' zuordnen:
====KfW Fördermittel - Neubau====
====KfW Fördermittel - Neubau====
'''Ab 01.07.2010 neu''' für {{PAGENAME}}:
'''Seit 01.07.2010 neu''' für {{PAGENAME}}:
;[[KfW Energieeffizient Bauen (153)]]: Kredit: 100 % der Baukosten bis 50.000 EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 153]] oder direkt abfragen. <br /> Bedingung für {{PAGENAME}}: Baubegleitung durch einen Sachverständigen <br /> Tilgungszuschuss ab 01.07.2010 für {{PAGENAME}}: 10 % <br /> Bei Selbstnutzung: Kombination auch mit [[KfW Programm 124]]. Keine Kombination mit [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]], [[KfW Programm 153|152]], [[KfW Programm 154|154]] für dieselbe Wohneinheit.
;[[KfW Energieeffizient Bauen (153)]]: Kredit: 100 % der Baukosten bis 50.000 EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 153]] oder direkt abfragen. <br /> Bedingung für {{PAGENAME}}: Baubegleitung durch einen Sachverständigen <br /> Tilgungszuschuss ab 01.07.2010 für {{PAGENAME}}: 10 % <br /> Bei Selbstnutzung: Kombination auch mit [[KfW Programm 124]]. Keine Kombination mit [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]], [[KfW Programm 153|152]], [[KfW Programm 154|154]] für dieselbe Wohneinheit.



Version vom 13. Juli 2010, 09:02 Uhr

KfW-Effizienzhaus 40

Nicht zu verwechseln mit dem im März 2009 ausgelaufen Standard "KfW-40 Haus" !

Das KfW-Effizienzhaus 40 ist die Bezeichnung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den nachfolgend beschriebenen Energiestandard.

KfW-Effizienzhaus 40 (EnEV2009 - gültig seit 01.10.2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.

Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.



Folgende Förderprogramme der KfW lassen sich dem Energiestandard KfW-Effizienzhaus 40 zuordnen:

KfW Fördermittel - Neubau

Seit 01.07.2010 neu für KfW-Effizienzhaus 40:

KfW Energieeffizient Bauen (153)
Kredit: 100 % der Baukosten bis 50.000 EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 153 oder direkt abfragen.
Bedingung für KfW-Effizienzhaus 40: Baubegleitung durch einen Sachverständigen
Tilgungszuschuss ab 01.07.2010 für KfW-Effizienzhaus 40: 10 %
Bei Selbstnutzung: Kombination auch mit KfW Programm 124. Keine Kombination mit KfW Programm 151, 152, 154 für dieselbe Wohneinheit.

KfW Fördermittel - Altbau

Für diesen Bereich liegen seitens der KfW aktuell keine spezifischen Aussagen vor. Es ist davon auszugehen, dass hier die gleichen Bedingungen und Konditionen vorliegen wie für das KfW-Effizienzhaus 55.

Siehe auch

Weblinks