KfW-Effizienzhaus 70

Das KfW-Effizienzhaus 70 ist die Bezeichnung der KfW Bankengruppe für den nachfolgend beschriebenen Energiestandard.

KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009 - gültig seit 01.10.2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.

Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der EnEV2009).



Folgende Förderprogramme der KfW lassen sich dem Energiestandard KfW-Effizienzhaus 70 zuordnen:

KfW Fördermittel - Neubau

für KfW-Effizienzhaus 70:

KfW Energieeffizient Bauen (153)
Kredit: 100 % der Baukosten bis 50.000 EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 153 oder direkt abfragen.


KfW Fördermittel - Altbau

KfW Energieeffizient Sanieren - KfW-Effizienzhaus - Kredit (151)
Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 151 oder direkt abfragen.


IKU-Energetische Stadtsanierung-Energieeffizient Sanieren - Kredit (219)
Kredit, bis zu 100 % Finanzierung, max. 500 Euro pro m² Nettogrundfläche, Laufzeit: 20 / 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Tilgungszuschuss für KfW-Effizienzhaus 70: 10,0 %


KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in KfW Programm 151) für KfW-Effizienzhaus 70:


Für Programm 151 und 430 gilt außerdem


KfW Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431)

Siehe auch

Weblinks