KfW-Effizienzhaus 85: Unterschied zwischen den Versionen

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Folgende Förderprogramme der [[KfW Bankengruppe|KfW]] lassen sich dem Energiestandard '''{{PAGENAME}}''' zuordnen:
Folgende Förderprogramme der [[KfW Bankengruppe|KfW]] lassen sich dem Energiestandard '''{{PAGENAME}}''' zuordnen:
====KfW Fördermittel - Neubau====
====KfW Fördermittel - Neubau====
;[[KfW Energieeffizient Bauen (154)]]: Kredit: 100 % der Baukosten bis 50.000 EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 154]] oder direkt abfragen. <br /> Bei Selbstnutzung: Kombination auch mit [[KfW Programm 124]]. Keine Kombination mit [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]], [[KfW Programm 153|152]], [[KfW Programm 154|153]] für dieselbe Wohneinheit.
;[[KfW Energieeffizient Bauen (154)]]: Kredit: 100 % der Baukosten bis 50.000 EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 154]] oder direkt abfragen. <br /> Bei Selbstnutzung: Kombination auch mit [[KfW Programm 124]]. Keine Kombination mit [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]], [[KfW Programm 152|152]], [[KfW Programm 153|153]] für dieselbe Wohneinheit.
Hinweis: Ab 01.07.2010 wird das KfW-Effizienzhaus 85 nicht mehr gefördert. Der nächsthöhere förderfähige Standard ist das [[KfW-Effizienzhaus 70]] (siehe [[KfW Programm 153]]).
Hinweis: Ab 01.07.2010 wird das KfW-Effizienzhaus 85 nicht mehr gefördert. Der nächsthöhere förderfähige Standard ist das [[KfW-Effizienzhaus 70]] (siehe [[KfW Programm 153]]).



Version vom 5. Mai 2010, 11:12 Uhr

KfW-Effizienzhaus 85

Das KfW-Effizienzhaus 85 ist die Bezeichnung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den nachfolgend beschriebenen Energiestandard.

KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009 - gültig seit 01.10.2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.

Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der EnEV2009).

Folgende Förderprogramme der KfW lassen sich dem Energiestandard KfW-Effizienzhaus 85 zuordnen:

KfW Fördermittel - Neubau

KfW Energieeffizient Bauen (154)
Kredit: 100 % der Baukosten bis 50.000 EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 154 oder direkt abfragen.
Bei Selbstnutzung: Kombination auch mit KfW Programm 124. Keine Kombination mit KfW Programm 151, 152, 153 für dieselbe Wohneinheit.

Hinweis: Ab 01.07.2010 wird das KfW-Effizienzhaus 85 nicht mehr gefördert. Der nächsthöhere förderfähige Standard ist das KfW-Effizienzhaus 70 (siehe KfW Programm 153).

KfW Fördermittel - Altbau

KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)
Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 151 oder direkt abfragen.
Tilgungszuschuß: bis 30.06.10: 15 %; - ab 01.07.10: 7,5 %
Keine Kombination mit KfW Programm 152, 153, 154, 430 und 431 für dieselbe Wohneinheit.
Für andere Sanierungs- , Modernisierungsarbeiten: KfW Programme 141 oder 155.
Für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien: siehe Marktanreizprogramm.


KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in KfW Programm 151, 152):
bis 30.06.10: 20 % förderfähiger Kosten, bis 15.000 EUR pro Wohneinheit
ab 01.07.10: 12,5 % förderfähiger Kosten, bis 9.375 EUR pro Wohneinheit.
Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages.
Kombination mit KfW Programm 431 möglich. Keine Kombination mit KfW Programm 151, 152
Für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien: siehe Marktanreizprogramm, aber keine Kombination bei Heizungserneuerung als "Einzelmaßnahme bzw. Einzelmaßnahmenkombination".


KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)
- Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten, bis 2.000 Euro pro Vorhaben
- Abbau / Entsorgung von Nachtstromspeicheröfen: 150 EUR pro Gerät. Voraussetzg.: Anschluss förderf. Heizungsanlage gem. Progr.151, 152, 430 od. Marktanreizprogr..
- Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Anlagen: 25 % der Kosten.
Voraussetzung: Kombination mit KfW Programm 151, 152 und 430.

Siehe auch

Weitere Energie-Standards: