Naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung: Unterschied zwischen den Versionen

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Laut Begriffsdefinition vom [[ZVDH]] im "[[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1]]" vom 01-2010:
Die Naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung ist eine alte Definition vom [[ZVDH]] im "[[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen]]" vom 01-2010:


"Eine '''Naht-und perforationsgesicherte Unterdeckung''' stellt eine [[Unterdeckung]] dar, die in Nähten und Stößen regensicher verklebt und in Abhängigkeit vom Werkstoff und dem davon abzuleitenden Bedarf unterhalb der [[Konterlattung]] mit Maßnahmen gegen Wassereintrieb, wie z. B. [[Nageldichtband|Nageldichtmaterial]], gesichert ist."
"Eine '''naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung''' stellt eine [[Unterdeckung]] dar, die in Nähten und Stößen regensicher verklebt und in Abhängigkeit vom Werkstoff und dem davon abzuleitenden Bedarf unterhalb der [[Konterlattung]] mit Maßnahmen gegen Wassereintrieb, wie z. B. [[Nageldichtband|Nageldichtmaterial]], gesichert ist."


[[Kategorie:Außendichtung]][[Kategorie:Dach]][[Kategorie:Konstruktion]][[Kategorie:Bauphysik]][[Kategorie:Glossar]]
<!-- ==== Naht- und perforationsgesicherte" [[Unterspannung]] / [[Unterdeckung]] ====
* Nähte und Stöße der Bahnen sind verklebt. Entweder mittels vorkonfektionierter Selbstklebebereich (wie die "connect"-Selbstklebezone von pro clima) oder mit Klebebändern, pro clima: [[TESCON VANA]].
* Zwischen Bahn und Konterlatte wird ein [[Nageldichtung|Nageldichtband]] ([[TESCON NAIDECK]]) angeordnet. -->
 
Die naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung gilt als "'''Zusatzmaßnahme'''".
 
===In welchen Fällen wird diese Zusatzmaßnahme gefordert ?===
Die Zuordnung basiert auf den in den Fachregeln definierten [[Regeldachneigung]]en und Anforderungen.
 
Eine individuelle Bewertung und ggf. höherwertige Einstufung ist vorzunehmen z.B. bei herausragenden klimatischen Situationen, exponierte Gebäudelagen, lange [[Sparren]], [[Dachgaube]]n, spezielle Dachformen oder sonstige besondere Anforderungen.
 
Die Zuordnung der Zusatzmaßnahmen der [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks|Fachregeln für Dachdeckungen]] mit Dachziegeln und Dachsteinen erfolgt in Tabelle 1.1 ([[Erhöhte Anforderung]]).
 
Demnach sind naht- und perforationsgesicherte Unterdeckungen und Unterspannungen der '''Klasse 3''' zugeordnet. '''Klasse 3''' wird gefordert bei
{{{TabH1/1}}
| width="120" | Regeldachneigung <br />([[RDN]]) || valgin="top" | Anzahl zusätzl. <br />[[Erhöhte Anforderung|erhöhter Anforderungen]]
|-
| ≥ [[RDN]] -4° || '''zwei''' und '''drei'''
|-
| ≥ [[RDN]] -8° || '''keine''' bis '''zwei'''
|-
| ≥ [[RDN]] -8° || '''drei''' <sup>1)</sup>
|-
| colspan="2" | Mindestdachneigung 10°
|}
<sup>1)</sup> Nur zulässig, bei Nachweis der Funktionssicherheit inkl. Zubehör. Anderenfalls: nächsthöhere Klasse.
 
==Siehe auch==
* [[naht- und perforationsgesicherte Unterspannung]]
 
{{Rechtshinweis}}
 
[[Kategorie:Außendichtung]][[Kategorie:Winddichtung außen]][[Kategorie:Dach]][[Kategorie:Konstruktion]][[Kategorie:Bauphysik]][[Kategorie:Glossar]]