Passivhaus

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Ein Passivhaus zeichnet sich durch hohe Behaglichkeit und geringem Energieverbrauch aus. Die Raumtemperaturregulierung kommt ohne herkömmliches (aktives) Heizsystem aus.

  • Ein Passivhaus benötigt für die Wärmeregulierung (Heizenergiebedarf) weniger als 15 kWh/(m²a).
  • Der Primärenergiebedarf einschließlich Warmwasser und Haushaltstrom liegt unter 120 kWh/(m²a).

Das entspricht weniger als 1,5 l Heizöl oder 1,5 m³ Erdgas pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche im Jahr.

Zum Vergleich Jahresheizwärmebedarf:

Das Passivhaus ist auch Bezeichnung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Gefördert werden auch Gebäude, deren Jahres-Primärenergiebedarf (QP) und Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist:

  • Jahres-Primärenergiebedarf (QP): nicht mehr als 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche (AN)
  • Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nach PHPP: nicht mehr als 15 kWh pro m² Wohnfläche.

Förderung

KfW Fördermittel - Neubau

für Passivhaus:

KfW Energieeffizient Bauen (153)
Kredit: 100 % der Baukosten bis 50.000 EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 153 oder direkt abfragen.
Bedingung für Passivhaus: Baubegleitung durch einen Sachverständigen
Tilgungszuschuss für Passivhaus: 5 %
Bei Selbstnutzung: Kombination auch mit KfW Programm 124. Keine Kombination mit KfW Programm 151, 154 für dieselbe Wohneinheit.


KfW Fördermittel - Altbau

KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)
Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 151 oder direkt abfragen.
Tilgungszuschuß für Passivhaus: 12,5 %
Keine Kombination mit 153, 154, 430 und 431 für dieselbe Wohneinheit.
Für andere Sanierungs- , Modernisierungsarbeiten: KfW Programme 141 oder 155.
Für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien: siehe Marktanreizprogramm.


KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in KfW Programm 151) für Passivhaus:
17,5 % förderfähiger Kosten, bis 13.125 EUR pro Wohneinheit.
Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages.
Kombination mit KfW Programm 431 möglich. Keine Kombination mit KfW Programm 151
Für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien: siehe Marktanreizprogramm, aber keine Kombination bei Heizungserneuerung als "Einzelmaßnahme bzw. Einzelmaßnahmenkombination".


KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)
  • Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten, bis 2.000 Euro pro Vorhaben
  • Abbau / Entsorgung von Nachtstromspeicheröfen: 150 EUR pro Gerät. Voraussetzg.: Anschluss förderf. Heizungsanlage gem. Progr.151, 430 od. Marktanreizprogr..
  • Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Anlagen: 25 % der Kosten.
    Voraussetzung: Kombination mit KfW Programm 151 und 430.


Möglichkeiten der Energieeinsparung

Minimierung der Wärmeverluste

Optimierung freier Wärmegewinne

Die Optimierung erfolgt beispielsweise durch:

Berücksichtigung innerer Wärmequellen

Da die erforderliche Heizleistung so gering ist, dass sie mit der Abwärme von Glühlampen gedeckt werden könnte, werden bei der Wärmebedarfsermittlung die inneren Wärmequellen berücksichtigt:

  • Abwärme der Personen (~ 60 Watt pro Stunde und Person)
  • Abwärme der technischen Geräte des Hausgebrauchs.

Behaglichkeit

Die gut wärmedämmende Gebäudehülle sorgt für:

  • gleichmäßig warme Oberflächen der Bauteile
  • konstantes Innenraumklima
  • keine Zugluft
  • Die Komfortlüftung liefert angenehme und hygienische Zuluft


Siehe auch

Weblinks