Polychlorierte Biphenyle

Polychlorierte Biphenyle (PCB)

Polychlorierte Biphenyle (PCB) wurden seit 1929 bis in Anfang der 1980er-Jahre industriell hergestellt. Sie sind ein Gemisch unterschiedlich chlorierter Einzelverbindungen (maximal 209 verschiedene Verbindungstypen [Kongenere]). Als Dielektrikum, Flammschutzmittel und als Weichmacher haben sie in der Vergangenheit breite Verwendung gefunden. Aufgrund ihrer Langlebigkeit, der Akkumulation in der Umwelt und vor allem in der Nahrungskette und ihrer Toxizität sind die Verwendung und das Inverkehrbringen in Deutschland seit 1989 verboten. Seitdem gehen die Konzentrationen in der Umwelt wie auch im Fettgewebe des menschlichen Körpers langsam zurück.

Auf das Vorkommen von PCB in Innenräumen wurde man erstmals Mitte der 1980er-Jahre über undicht gewordene PCB-haltige Kleinkondensatoren für Leuchtstoffröhren aufmerksam. Sie wurden inzwischen ausgetauscht und entsorgt, da seit dem 1.1.2000 Kondensatoren mit einem PCB-Gehalt von über 50 mg/kg nicht mehr verwendet werden dürfen. In großem Umfang wurden PCB auch als Weichmacher in Fugendichtungsmassen (auf Polysulfidkautschukbasis) sowie in flammhemmenden oder schallschluckenden Anstrichen für Akustikdecken eingesetzt (siehe Flammschutzmittel). Bei diesen „offenen“ Anwendungen konnte PCB direkt in die umgebende Luft gelangen. Im Laufe der Zeit konnten in den entsprechenden Räumen auch PCB-freie Bauteile oder Einrichtungsgegenstände durch PCB kontaminiert werden und dann ihrerseits zur Raumluftverunreinigung beitragen (sog. Sekundärquellen, z. B. Fußbodenbeläge, Wandverkleidungen). Betroffen waren vor allem (Schul-)gebäude, die in den 1960er- und 1970er-Jahren errichtet wurden.

Wegen des hohen Messaufwandes werden in der Raumluft nicht alle möglichen PCB-Kongenere gemessen, sondern man beschränkt sich auf die „Indikator-PCB“. Hierzu zählen die PCB 28, 52, 101, 138, 153 und 180. Da einige PCB-Kongenere auch eine dioxinähnliche Wirkung zeigen, empfiehlt die Ad-hoc Arbeitsgruppe Richtwerte beim Umweltbundesamt seit 2007 (Bundesgesundheitsbl-Gesundheitsforsch-Gesundheitsschutz 50: 2007, S. 1455–1465) auch das PCB 118 als Leitsubstanz dieser Substanzklasse mit zu erfassen, besonders dann, wenn durch Recherchen oder Messungen sicher gestellt ist, dass hauptsächlich hochclorierte Clophene verwendet wurden (etwa in Deckenplatten oder Anstrichen).

Zwei Fälle sind also zu unterscheiden:

  1. Wenn eindeutig Fugenmassen mit PCB vorliegen, deren Chlorierungsgrad geringer ist als Clophen A60, dienen die Gesamt-PCB, basierend auf 6 In dikator–PCB (ohne PCB118), als Beurteilungsmaßstab. Bei Raumluftkonzentrationen oberhalb von 3 μg/m³ für Gesamt-PCB sind expositionsmindernde Maßnahmen zu prüfen. Bei Konzentrationen darunter ist das Lüftungsverhalten zu überprüfen und ggf. zu verbessern.
  2. Für Clophen A50- oder Clophen A60-haltige Deckenplatten und Anstriche sowie nicht sicher einzuordnende PCB-Quellen kann ebenfalls der PCB-Gesamtgehalt zur Beurteilung herangezogen werden. Bis zu einer Konzentration von 1 μg Gesamt-PCB/m³ wird ein TEQ-Wert von 5 pg/m³ sicher unterschritten. Bei höheren Gesamt-PCB-Gehalten (> 1 μg/m³) soll die Konzentration von PCB118 zur Beurteilung herangezogen werden. Bei Raumluftkonzentrationen oberhalb von 0,01 μg PCB118/m³ sind expositionsmindernde Maßnahmen zu prüfen. Bei Konzentrationen darunter ist das Lüftungsverhalten zu überprüfen und ggf. zu verbessern.

Hinsichtlich der gesundheitlichen Bewertung der PCB in der Innenraumluft sowie hinsichtlich des Umfangs notwendiger Sanierungsmaßnahmen bestehen zwischen den Bundesländern derzeit erhebliche Unterschiede. In vielen Bundesländern sind wesentliche Teile der Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden („ PCB-Richtlinie“) des Deutschen Instituts für Bautechnik als technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführt worden, in anderen Ländern ist die Richtlinie nur mit erheblichen Änderungen gültig. Um ein bundeseinheitliches Vorgehen zu ermöglichen, empfiehlt die Ad-hoc AG in ihrer Stellungnahme von 2007, dass die gesundheitliche Bewertung der PCB in Abhängigkeit von der Art der PCB-Quelle (Dichtungsmassen, Deckenplatten etc.) erfolgen soll.

Auch hinsichtlich des Arbeitsschutzes gelten in den Bundesländern unterschiedliche Vorgaben. Die jeweils gültigen Empfehlungen des Arbeitsschutzes sind zu beachten.

Als Grundlage für die Veranlassung weiterer Maßnahmen soll eine Kontrollmessung unter definierten Lüftungsbedingungen erfolgen: In Räumen mit Lüftungsvorgaben wie z. B. Schulen sollen übliche Langzeitmessungen auf PCB während mehrerer Nutzungszyklen unter Einhaltung der vorgeschriebenen Lüftung bei üblicher Nutzung der Räume durchgeführt werden, die Pausenlüftungen erfolgen wie vorgeschrieben. Die Messung beginnt nach dem ersten Schließen der Fenster und endet vor dem letzten Öffnen der Fenster (mehrere Nutzungszyklen eingeschlossen). Vorzugsweise sind die Messungen bei gleichzeitiger Raumnutzung durchzuführen. Die Messdauer sollte nach Möglichkeit mindestens einen vollen Schultag umfassen, um so den Temperatureinfluss im Tagesgang zu erfassen.

Grundsätzlich soll das Ziel von PCB-Sanierungen sein, die Primärquellen zu entfernen und die Sekundärquellen so weit es geht zu minimieren. Bei Sanierungen ist stets die Richtlinie der ARGEBAU für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden in der für das jeweilige Bundesland gültigen Fassung zu beachten.


Quelle

Siehe auch