Produktdatenblatt für Unterspannbahnen: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Produktdatenblatt für [[Unterspannbahn]]en''' vom [[ZVDH]] ist Teil vom [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks]] neben: Grundregel, Fachregeln für die verschiedenen Deckungsarten, Hinweisen, Merkblätter wie [[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1|Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen]].
Das '''Produktdatenblatt für [[Unterspannbahn]]en''' vom [[ZVDH]] ist Teil vom [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks]] neben: Grundregel, Fachregeln für die verschiedenen Deckungsarten, Hinweisen, Merkblätter wie [[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1|Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen]].


===Zusammenfassung / Auszug aus dem Produktdatenblatt für [[Unterspannbahn]]en===
===Zusammenfassung aus dem Produktdatenblatt für [[Unterspannbahn]]en===
(1) [[Unterspannbahn]]en (UDB) müssen der [[DIN EN 13859]] entsprechen.<br />
[[Unterspannbahn]]en (USB) entsprechen [[DIN EN 13859]]. Die Anforderungen der Anwendung sind gemäß üblicher Verlegetechnik und [[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1#Übersicht angelehnt an Tabelle 1|Tabelle 1]] einzuhalten.
(2) ... Für die in Deutschland üblichen Verlegetechniken und unter den dort vorherrschenden Klima- und Umweltbedingungen sind für die Anwendung die Anforderungen nach [[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1#Übersicht angelehnt an Tabelle 1|Tabelle 1]] zu erfüllen. (Siehe: [[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1#Übersicht angelehnt an Tabelle 1|Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen - Tabelle 1]])<br />
 
(3) [[Unterspannbahn]]en ... sind regensichernde Zusatzmaßnahmen. Bahnen die nicht als Behelfsdeckung eingesetzt werden können (Klasse USB-B und ggf. UDB-A), sind schnellstmöglich nach dem Einbau durch die endgültige Deckung oder andere geeignete Maßnahmen abzudecken.<br />
Diese Bahnen gelten als "regensichernde Zusatzmaßnahme". [[Unterdeckung]]en die nicht als [[Behelfsdeckung]] (USB-B, ggf. UDB-A) gelten, sind sofort abzudecken, z.B. mit Maßnahmen wie [[Dachdeckung]]. Bahnen die als [[Behelfsdeckung]]en fungieren und bei Unterschreitung der [[Regeldachneigung]] werden Maßnahmen wie [[Nageldichtband|Nageldichtbänder]] erforderlich.
(5) Soll die Unterdeckung die Funktion einer Behelfsdeckung einschließen und/oder wird die [[Regeldachneigung]] der [[Dachdeckung]] unterschritten, sind weitere Maßnahmen, z.B. [[Nageldichtband|Nageldichtmaterial]]ien unter der [[Konterlattung]], zu verwenden.<br />
 
(7) Einschränkungen zur Einsatzfähigkeit der [[Unterspannbahn]] und des Zubehörs (z. B. durch Witterung, [[Temperatur]], [[Luftfeuchtigkeit]], [[Einsatzbereich]] etc.) sind vom Hersteller anzugeben.<br />
Herstellerseits (unter Anderem) <br />  
(8) Von Inhaltsstoffen der [[Unterspannbahn]]en darf bei der Verarbeitung und im eingebauten Zustand bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine Gesundheitsgefahr ausgehen.<br />
- sind anzugeben: Einschränkungen zur Verlegung und Einsatzfähigkeit der Bahnen inkl. Zubehör (durch Witterung, Temperatur, [[Luftfeuchtigkeit]], Einsatzbereich usw.)<br />
(9) Zusatzstoffe sind hinsichtlich Ihrer Auswirkung auf Mensch und Umwelt im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers anzugeben.<br />
- dürfen keine Gesundheitsgefahren aus Inhaltsstoffen ausgehen.<br />
(10) Über das Brandverhalten von [[Unterspannbahn]]en muss ein Prüfzeugnis einer amtlich anerkannten Prüfstelle vorliegen.<br />
- sind im Sicherheitsdatenblatt anzugeben: Zusatzstoffe hinsichtlich Auswirkung auf Mensch und Umwelt. <br />
(11) Eine gültige zum Produkt gehörige Verlegeanleitung sollte jeder einzelnen Verpackungseinheit/Lieferung beigelegt werden.<br />
- sind vorzulegen: Prüfungen zum Brandverhalten. <br />
(12) Besondere Transport- und Lieferbedingungen sind auf jeder einzelnen Verpackungseinheit anzugeben.<br />
- sollten Verlegeanleitungen Verpackungseinheiten/Lieferungen beiliegen.<br />
(13) [[Unterspannbahn]]en sind mit der [[CE-Kennzeichnung]] auf oder an dem Produkt zu versehen. Produkte, welche die Anforderungen dieses Produktdatenblatts erfüllen, sind zusätzlich zu kennzeichnen: "Entspricht dem ZVDH-Produktdatenblatt [[Unterspannbahn]]en Klasse USB-A/B gemäß Tabelle 1"; in der Klasse UDB-A ggf. mit dem Zusatz "Geeignet für Behelfsdeckung".<br />
- Kennzeichnungs-/Deklarationspflicht besteht ferner für die [[CE-Kennzeichnung]] und ggf. "Entspricht dem ZVDH-Produktdatenblatt [[Unterspannbahn]]en Klasse USB-A/B gemäß Tabelle 1"; mit dem Zusatz "Geeignet für Behelfsdeckung" in der Klasse UDB-A und ggf. in der Klasse UDB-B.<br />
(14) [[Unterspannbahn]]en der Klasse USB-A erfüllen auch die Anforderungen der Klasse USB-B.<br />
 





Version vom 28. Mai 2010, 11:05 Uhr

Das Produktdatenblatt für Unterspannbahnen vom ZVDH ist Teil vom Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks neben: Grundregel, Fachregeln für die verschiedenen Deckungsarten, Hinweisen, Merkblätter wie Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen.

Zusammenfassung aus dem Produktdatenblatt für Unterspannbahnen

Unterspannbahnen (USB) entsprechen DIN EN 13859. Die Anforderungen der Anwendung sind gemäß üblicher Verlegetechnik und Tabelle 1 einzuhalten.

Diese Bahnen gelten als "regensichernde Zusatzmaßnahme". Unterdeckungen die nicht als Behelfsdeckung (USB-B, ggf. UDB-A) gelten, sind sofort abzudecken, z.B. mit Maßnahmen wie Dachdeckung. Bahnen die als Behelfsdeckungen fungieren und bei Unterschreitung der Regeldachneigung werden Maßnahmen wie Nageldichtbänder erforderlich.

Herstellerseits (unter Anderem)
- sind anzugeben: Einschränkungen zur Verlegung und Einsatzfähigkeit der Bahnen inkl. Zubehör (durch Witterung, Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Einsatzbereich usw.)
- dürfen keine Gesundheitsgefahren aus Inhaltsstoffen ausgehen.
- sind im Sicherheitsdatenblatt anzugeben: Zusatzstoffe hinsichtlich Auswirkung auf Mensch und Umwelt.
- sind vorzulegen: Prüfungen zum Brandverhalten.
- sollten Verlegeanleitungen Verpackungseinheiten/Lieferungen beiliegen.
- Kennzeichnungs-/Deklarationspflicht besteht ferner für die CE-Kennzeichnung und ggf. "Entspricht dem ZVDH-Produktdatenblatt Unterspannbahnen Klasse USB-A/B gemäß Tabelle 1"; mit dem Zusatz "Geeignet für Behelfsdeckung" in der Klasse UDB-A und ggf. in der Klasse UDB-B.


Übersicht angelehnt an Tabelle 1: Anforderungen an Unterspannbahnen, Grenzwerte und Prüfverfahren

Anforderungen an Unterspannbahnen, Grenzwerte und Prüfverfahren

Vorlage:TabF2

Unterspannbahnen
Prüfung Klasse USB-A Klasse USB-B
Brandverhalten EN 13859-1 Abs. 5.2.2 E, freihängend
Widerstand gegen Wasserdurchgang EN 13859-1 Abs. 5.2.3
- vor künstlicher Alterung W1 W2
- nach künstlicher Alterung
Zugfestigkeit EN 13859-1 Abs. 5.2.6
- vor der künstlichen Alterung, längs ≥ 200 N/50 mm ≥ 120 N/50 mm
- vor der künstlichen Alterung, quer ≥ 150 N/50 mm ≥ 110 N/50 mm
- nach der künstlichen Alterung, längs ≥ 65 % 1)
- nach der künstlichen Alterung, quer
Dehnung EN 13859-1 Abs. 5.2.6
- vor der künstlichen Alterung, längs Angabe des Herstellers
- vor der künstlichen Alterung, quer
- nach der künstlichen Alterung, längs ≥ 65 % 1)
- nach der künstlichen Alterung, quer
Widerstand gegen Weiterreißen EN 13859-1 Abs. 5.2.7
- längs Angabe des Herstellers
- quer
Kaltbiegeverhalten (Biegsamkeit) EN 13859-1 Abs. 5.2.9 ≤ - 20 °C
Temperatureinsatzbereich
- min. Temperatur

Prüfung Kaltbiegeverhalten EN 13859-1 Abs. 5.2.9

Angabe des Herstellers
- max. Temperatur

Prüfung Dauerhaftigkeit nach künstlicher Alterung EN 13859-1 Abs. 5.2.10 mit der vom Hersteller angegebenen ma. Temperatur

Widerstand gegen Schlagregen ja 2) -
Erhöhte Anforderung zur Alterung ja 3) -
Eignung als Werkstoff für Behelfsdeckung ja/nein 4) nein
Verfügbarkeit von Zubehör (Nageldichtmaterial etc.) für Behelfsfunktion 5) ja/nein nein

1) des Ausgangswertes
2) Widerstand gegen Schlagregen, nachgewiesen durch den "Schlagregentest Unterspann- und Unterdeckbahn - TU - Berlin"
3) Erhöhte Anforderungen zur Alterung werden nachgewiesen durch Erhöhung der Temperatur im Prüfverfahren Anhang C 5.2 der DIN EN 13859-1 auf 80 °C.
4) Der Hersteller bestätigt die Eignung als Behelfsdeckung und gibt die Dauer der Freibewitterungszeit unter Zusicherung der o. g. Eigenschaften an.
5) Der Hersteller benennt die eigenen Produkte.

Siehe auch