Das Produktdatenblatt für Unterspannbahnen vom ZVDH ist Teil vom Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks neben: Grundregel, Fachregeln für die verschiedenen Deckungsarten, Hinweisen, Merkblätter wie Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen.

Zusammenfassung / Auszug aus dem Produktdatenblatt für Unterspannbahnen

(1) Unterspannbahnen (UDB) müssen der DIN EN 13859 entsprechen.
(2) ... Für die in Deutschland üblichen Verlegetechniken und unter den dort vorherrschenden Klima- und Umweltbedingungen sind für die Anwendung die Anforderungen nach Tabelle 1 zu erfüllen. (Siehe: Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen - Tabelle 1)
(3) Unterspannbahnen ... sind regensichernde Zusatzmaßnahmen. Bahnen die nicht als Behelfsdeckung eingesetzt werden können (Klasse USB-B und ggf. UDB-A), sind schnellstmöglich nach dem Einbau durch die endgültige Deckung oder andere geeignete Maßnahmen abzudecken.
(5) Soll die Unterdeckung die Funktion einer Behelfsdeckung einschließen und/oder wird die Regeldachneigung der Dachdeckung unterschritten, sind weitere Maßnahmen, z.B. Nageldichtmaterialien unter der Konterlattung, zu verwenden.
(7) Einschränkungen zur Einsatzfähigkeit der Unterspannbahn und des Zubehörs (z. B. durch Witterung, Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Einsatzbereich etc.) sind vom Hersteller anzugeben.
(8) Von Inhaltsstoffen der Unterspannbahnen darf bei der Verarbeitung und im eingebauten Zustand bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine Gesundheitsgefahr ausgehen.
(9) Zusatzstoffe sind hinsichtlich Ihrer Auswirkung auf Mensch und Umwelt im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers anzugeben.
(10) Über das Brandverhalten von Unterspannbahnen muss ein Prüfzeugnis einer amtlich anerkannten Prüfstelle vorliegen.
(11) Eine gültige zum Produkt gehörige Verlegeanleitung sollte jeder einzelnen Verpackungseinheit/Lieferung beigelegt werden.
(12) Besondere Transport- und Lieferbedingungen sind auf jeder einzelnen Verpackungseinheit anzugeben.
(13) Unterspannbahnen sind mit der CE-Kennzeichnung auf oder an dem Produkt zu versehen. Produkte, welche die Anforderungen dieses Produktdatenblatts erfüllen, sind zusätzlich zu kennzeichnen: "Entspricht dem ZVDH-Produktdatenblatt Unterspannbahnen Klasse USB-A/B gemäß Tabelle 1"; in der Klasse UDB-A ggf. mit dem Zusatz "Geeignet für Behelfsdeckung".
(14) Unterspannbahnen der Klasse USB-A erfüllen auch die Anforderungen der Klasse USB-B.


Übersicht angelehnt an Tabelle 1: Anforderungen an Unterspannbahnen, Grenzwerte und Prüfverfahren

Anforderungen an Unterspannbahnen, Grenzwerte und Prüfverfahren

Vorlage:TabF2

Unterspannbahnen
Prüfung Klasse USB-A Klasse USB-B
Brandverhalten EN 13859-1 Abs. 5.2.2 E, freihängend
Widerstand gegen Wasserdurchgang EN 13859-1 Abs. 5.2.3
- vor künstlicher Alterung W1 W2
- nach künstlicher Alterung
Zugfestigkeit EN 13859-1 Abs. 5.2.6
- vor der künstlichen Alterung, längs ≥ 200 N/50 mm ≥ 120 N/50 mm
- vor der künstlichen Alterung, quer ≥ 150 N/50 mm ≥ 110 N/50 mm
- nach der künstlichen Alterung, längs ≥ 65 % 1)
- nach der künstlichen Alterung, quer
Dehnung EN 13859-1 Abs. 5.2.6
- vor der künstlichen Alterung, längs Angabe des Herstellers
- vor der künstlichen Alterung, quer
- nach der künstlichen Alterung, längs ≥ 65 % 1)
- nach der künstlichen Alterung, quer
Widerstand gegen Weiterreißen EN 13859-1 Abs. 5.2.7
- längs Angabe des Herstellers
- quer
Kaltbiegeverhalten (Biegsamkeit) EN 13859-1 Abs. 5.2.9 ≤ - 20 °C
Temperatureinsatzbereich
- min. Temperatur

Prüfung Kaltbiegeverhalten EN 13859-1 Abs. 5.2.9

Angabe des Herstellers
- max. Temperatur

Prüfung Dauerhaftigkeit nach künstlicher Alterung EN 13859-1 Abs. 5.2.10 mit der vom Hersteller angegebenen ma. Temperatur

Widerstand gegen Schlagregen ja 2) -
Erhöhte Anforderung zur Alterung ja 3) -
Eignung als Werkstoff für Behelfsdeckung ja/nein 4) nein
Verfügbarkeit von Zubehör (Nageldichtmaterial etc.) für Behelfsfunktion 5) ja/nein nein

1) des Ausgangswertes
2) Widerstand gegen Schlagregen, nachgewiesen durch den "Schlagregentest Unterspann- und Unterdeckbahn - TU - Berlin"
3) Erhöhte Anforderungen zur Alterung werden nachgewiesen durch Erhöhung der Temperatur im Prüfverfahren Anhang C 5.2 der DIN EN 13859-1 auf 80 °C.
4) Der Hersteller bestätigt die Eignung als Behelfsdeckung und gibt die Dauer der Freibewitterungszeit unter Zusicherung der o. g. Eigenschaften an.
5) Der Hersteller benennt die eigenen Produkte.

Siehe auch