In den S-Sätzen werden die Schutzhinweise für besondere Gefahren gemäß der Gefahrstoffverordnung aufgelistet, die im Umgang mit diesen Produkten oder Stoffen entstehen können. In der Regel finden diese S-Sätze Verwendung in den Sicherheitsdatenblätter und auf den Kennzeichnungsschildern.

Hinweise:

  • Links der S-Sätze weisen auf die Richtlinie 67/548/EWG. Sie können dort entnehmen, wie der betreffende S-Satz zu verwenden ist.
  • Diese Liste enthält auch Abwandlungen der S-Sätze durch Chemikalienfirmen. Diese Sätze sind durch Hinzufügen des Firmennamens kenntlich gemacht.


S-Sätze:

S1: Unter Verschluß aufbewahren.
S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S3: Kühl aufbewahren.
S4: Von Wohnplätzen fernhalten.
S5: Unter ... aufbewahren (geeignete Schutzflüssigkeit ist anzugeben).
Merck S5.1: Unter Wasser aufbewahren.
Merck S5.2: Unter Petroleum aufbewahren.
Merck S5.3: Unter Paraffinöl aufbewahren
Riedel-de Haen S5A: Unter Paraffinöl aufbewahren.
Riedel-de Haen S5B: Unter Petroleum aufbewahren.
Riedel-de Haen S5C: Unter Schutzflüssigkeit aufbewahren.
S6: Unter ... aufbewahren (inertes Gas ist anzugeben).
Merck S6.1: Unter Stickstoff aufbewahren.
Merck S6.2: Unter Argon aufbewahren.
Merck S6.3: Unter Kohlendioxid aufbewahren.
Riedel-de Haen S6A: Unter Schutzgas aufbewahren.
Riedel-de Haen S6B: Unter Stickstoff aufbewahren.
Riedel-de Haen S6C: Unter Argon aufbewahren.
S7: Behälter dicht geschlossen halten.
S8: Behälter trocken halten.
S9: Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S10 (veraltet): Inhalt feucht halten.

(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)

S11(veraltet): Zutritt von Luft verhindern.

(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)

S12: Behälter nicht gasdicht verschließen.
S13: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S14: Von ... fernhalten. (Inkompatible Substanzen sind anzugeben.)
Merck S14.1: Von Reduktionsmittel, Schwermetallverbindungen, Säuren und Alkalien fernhalten.
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Merck S14.2: Von oxidierenden und sauren Stoffen sowie Schwermetallverbindungen fernhalten.
Merck S14.3: Von Eisen fernhalten.
Merck S14.4: Von Wasser und Laugen fernhalten.
Merck S14.5: Von Säuren fernhalten.
Merck S14.6: Von Laugen fernhalten.
Merck S14.7: Von Metallen fernhalten.
Merck S14.8: Von oxidierenden und sauren Stoffen fernhalten.
Merck S14.9: Von brennbaren organischen Substanzen fernhalten.
Merck S14.10: Von Säuren, Reduktionsmitteln und brennbaren Materialien fernhalten.
Merck S14.11: Von brennbaren Stoffen fernhalten. (Entspricht S17!)
S15: Vor Hitze schützen.
S16: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
S17: Von brennbaren Stoffen fernhalten.
S18: Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
S20: Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
S21: Bei der Arbeit nicht rauchen.
S22: Staub nicht einatmen.
S23: Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (Geeignete Bezeichnung(en) sind anzugeben).
Merck S23.1: Gas nicht einatmen.
Merck S23.2: Dampf nicht einatmen.
Merck S23.3: Aerosol nicht einatmen.
Merck S23.4: Rauch nicht einatmen.
Merck S23.5: Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Riedel-de Haen S23A: Gas nicht einatmen.
Riedel-de Haen S23B: Rauch nicht einatmen.
Riedel-de Haen S23C: Aerosol nicht einatmen.
S24: Berührung mit der Haut vermeiden.
S25: Berührung mit den Augen vermeiden.
S26: Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S27: Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
S28: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (Mittel sind anzugeben).
Merck S28.1: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser.
Merck S28.2: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Merck S28.3: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife, möglichst auch mit Polyethylenglycol 400.
Merck S28.4: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol 300 und Ethanol (2:1) und anschließend mit viel Wasser und Seife.
Merck S28.5: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol 400.
Merck S28.6: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol 400 und und anschließend Reinigung mit viel Wasser.
Merck S28.7: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und saurer Seife.
Riedel-de Haen S28A: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Kupfersulfatlösung 2 %.
Riedel-de Haen S28B: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol.
Riedel-de Haen S28C: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol / Ethanol (1:1).
Riedel-de Haen S28D: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
S29: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
S30: Niemals Wasser hinzufügen.
S31 (veraltet): Von explosionsfähigen Stoffen fernhalten.

(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)

S33: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
S34 (veraltet): Schlag und Reibung vermeiden.

(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)

S35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Merck S35.1: Abfälle und Behälter müssen durch Behandeln mit 2 %iger Natronlauge beseitigt werden.
S36: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
S37: Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
S38: Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
S39: Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S40: Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen. (Material ist Hersteller anzugeben).
Merck S40.1: Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit viel Wasser reinigen.
Riedel-de Haen S40A: Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit Jodkohle reinigen.
S41: Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
S42: Bei Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen. (Geeignete Bezeichnung(en) sind anzugeben.)
S43: Zum Löschen ... (Löschmittel ist anzugeben) verwenden. (Wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: "Kein Wasser verwenden".)
Merck S43.1: Zum Löschen Wasser verwenden.
Merck S43.2: Zum Löschen Wasser oder Pulverlöschmittel verwenden.
Merck S43.3: Zum Löschen Pulverlöschmittel verwenden. Kein Wasser verwenden.
Merck S43.4: Zum Löschen Kohlendioxid verwenden. Kein Wasser verwenden.
Merck S43.6: Zum Löschen Sand verwenden. Kein Wasser verwenden.
Merck S43.7: Zum Löschen Metallbrandpulver verwenden. Kein Wasser verwenden.
Merck S43.8: Zum Löschen Sand, Kohlendioxid oder Pulverlöschmittel verwenden. Kein Wasser verwenden.
Riedel-de Haen S43A: Zum Löschen Sand (niemals Wasser) verwenden.
S44 (veraltet): Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen. (Wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen.)

(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)

S45: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen. (Wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen.)
S46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S47: Nicht bei Temperaturen über .. °C aufbewahren (Temperatur ist anzugeben).
FU-Sicherheitsdatenbank S4730: Nicht bei Temperaturen über 30 °C aufbewahren.
FU-Sicherheitsdatenbank S4740: Nicht bei Temperaturen über 40 °C aufbewahren.
S48: Feucht halten mit ... (Geeignetes Mittel ist anzugeben.)
Merck S48.1: Feucht halten mit Wasser.
Riedel-de Haen S48A: Feucht halten mit Wasser.
S49: Nur im Originalbehälter aufbewahren.
S50: Nicht mischen mit ... (Inkompatible Substanz ist anzugeben.)
Merck S50.1: Nicht mischen mit Säuren.
Merck S50.2: Nicht mischen mit Laugen.
Merck S50.3: Nicht mischen mit starken Säuren, starken Basen, Buntmetallen und deren Salzen.
S51: Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
S52: Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden.
S53: Exposition vermeiden! Vor Gebrauch besondere Anweisung einholen.
S54 (veraltet): Vor Ableitung in Kläranlagen Einwilligung der zuständigen Behörden einholen.

(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)

S55 (veraltet): Vor Ableitung in die Kanalisation oder in Gewässer nach dem Stand der Technik behandeln.

(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)

S56: Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
S57: Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
S58 (veraltet): Als gefährlichen Abfall entsorgen.

(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)

S59: Information zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller / Lieferanten erfragen.
S60: Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
S61: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisung einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
S62: Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.
S63: Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen.
S64: Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen. (Nur wenn Verunfallter bei Bewußtsein ist.)

Kombinationen der S-Sätze

S1/2: Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
S3/7: Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren.
S3/7/9 (veraltet): Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S3/9 (veraltet): Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S3/9/14: An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren. (Die Stoffe, deren Kontakt vermieden werden muß, sind anzugeben.)
S3/9/14/49: Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren. (Die Stoffe, deren Kontakt vermieden werden muß, sind anzugeben.)
S3/9/49: Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S3/14: An einem kühlen Ort, entfernt von ... aufbewahren. (Stoff mit dem der Kontakt vermieden werden muß, ist anzugeben.)
S7/8: Behälter trocken und dicht geschlossen halten.
S7/9: Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S7/47: Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren.
S20/21: Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen
S24/25: Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
S27/28: Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben)
S29/35: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S29/56: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen, diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
S36/37: Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
S36/37/39: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S36/39: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen.
S37/39: Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen.
S47/49: Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über ... °C aufbewahren. (Temperatur ist anzugeben.)

Burkhard Kirste, 1994-07-08, Thomas Lehmann, 1996-01-02; letzte Änderung: 2009-01-21

Quelle - Auszug

Siehe auch

Weblinks