KfW-Effizienzhaus 70: Unterschied zwischen den Versionen

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Gefördert wird die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern, der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Gefördert werden Gebäude, deren Energiebedarf deutlich besser als der in der [[Energieeinsparverordnung|Energieeinsparverordnung (EnEV)]] für dieses Gebäude vorgeschriebene Grenzwert ist. Die Zahl nach dem Begriff [[KfW-Effizienzhaus]] zeigt auf, welchen maximalen Energiebedarf das Gebäude gegenüber einem Standard-Neubau haben darf. Der zulässige Energiebedarf eines KfW-Effizienzhauses 70 beträgt somit nur 70 % des für dieses Gebäude maximal zulässigen Energiebedarfs nach [[EnEV]].
Gefördert wird die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern, der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Gefördert werden Gebäude, deren Energiebedarf deutlich besser als der in der [[Energieeinsparverordnung|Energieeinsparverordnung (EnEV)]] für dieses Gebäude vorgeschriebene Grenzwert ist. Die Zahl nach dem Begriff [[KfW-Effizienzhaus]] zeigt auf, welchen maximalen Energiebedarf das Gebäude gegenüber einem Standard-Neubau haben darf. Der zulässige Energiebedarf eines KfW-Effizienzhauses 70 beträgt somit nur 70 % des für dieses Gebäude maximal zulässigen Energiebedarfs nach [[EnEV]].


===Parameter bis 30.09.2009===
==Gültigkeit seit 01.10.2009==
mit Antragstellung bis 31.12.2009
* [[Primärenergie|Jahres-Primärenergiebedarf]] Q<sub>p</sub>: max. 60 kWh/(m²a) bezogen auf die [[Gebäudenutzfläche]] A<sub>N</sub>.
* [[Primärenergie|Jahres-Primärenergiebedarf]] Q<sub>p</sub> und [[Transmissionswärmeverlust]] H<sub>T</sub>´: max. 70 % der nach [[Energieeinsparverordnung|EnEV<sub>2007</sub>]] zulässigen Werte.
 
Dieser Standard löste das bis 31.03.09 gültige Programm [[KfW-60 Haus]] ab.
 
==Änderungen seit 01.10.2009==
Am 01.10.2009 trat die novellierte [[EnEV|EnEV<sub>2009</sub>]] in Kraft. Die energetischen Anforderungen liegen ca. 30 % unter den vorherigen Standards.  
Am 01.10.2009 trat die novellierte [[EnEV|EnEV<sub>2009</sub>]] in Kraft. Die energetischen Anforderungen liegen ca. 30 % unter den vorherigen Standards.  


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Weitere Infos hierzu unter: [[KfW Förderinfo EnEV 2009]]
Weitere Infos hierzu unter: [[KfW Förderinfo EnEV 2009]]
===Regularien bis 30.09.2009===
mit Option zur Antragstellung bis 31.12.2009
* [[Primärenergie|Jahres-Primärenergiebedarf]] Q<sub>p</sub>: max. 60 kWh/(m²a) bezogen auf die [[Gebäudenutzfläche]] A<sub>N</sub>.
* [[Primärenergie|Jahres-Primärenergiebedarf]] Q<sub>p</sub> und [[Transmissionswärmeverlust]] H<sub>T</sub>´: max. 70 % der nach [[Energieeinsparverordnung|EnEV<sub>2007</sub>]] zulässigen Werte.
Dieser Standard löste das bis 31.03.09 gültige Programm [[KfW-60 Haus]] ab.
   
   
  10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter [[Gebäudenutzfläche]] im Jahr.
  10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter [[Gebäudenutzfläche]] im Jahr.