Steuerbonus für Handwerksleistungen: Versionsgeschichte

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  • 11:19, 1. Feb. 2022 Willink Diskussion Beiträge löschte die Seite Steuerbonus für Handwerksleistungen (Inhalt war: „Ab 1. Januar 2009 können die Kosten für Handwerkerleistungen doppelt so hoch wie bisher von der Steuerschuld abgezogen werden! Das Finanzamt erstattet bis zu 1.200 Euro! ; Abzugsfähig sind Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Nicht abzugsfähig sind: Modernisierungsmaßnahmen nach dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Bank geförderten Maßnahmen…“. Einziger Bearbeiter: Willink (Diskussion))