UEAtc: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der '''UEAtc (Union Européenne pour l'Agrément technique dans la construction)''' handelt es sich um einen Zusammenschluss von derzeit 18 Zulassungsstellen, die auf dem Gebiet der offiziellen anerkannten freiwilligen oder gesetzlich geregelten nationalen Zulassung von Bauprodukten und Bausystemen tätig sind. Es handelt sich jeweils um ein Institut aus Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Tschechien, der Ukraine und Ungarn.  
Die '''UEAtc (Union Européenne pour l'Agrément technique dans la construction)''' ist ein Zusammenschluss von derzeit 17 Zulassungsstellen, die auf dem Gebiet der offiziell anerkannten freiwilligen oder gesetzlich geregelten nationalen Zulassung von Bauprodukten und Bausystemen tätig sind. Vertreten sind Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Tschechien, die Ukraine und Ungarn.


Diese Zusammenarbeit begann mit damals sechs beteiligten Instituten im Jahr 1960, also bereits knapp 30 Jahre vor Verabschiedung der Bauproduktenrichtlinie Ende 1988. Sie basiert auf dem gegenseitigen Vertrauen in die technische Kompetenz und Verlässlichkeit aller Partner; eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage gibt es nicht. Ziel ist die Vermeidung von unnötigem Prüfaufwand im Rahmen von nationalen Zulassungsverfahren durch Anerkennung von bereits in einem anderen nationalen Zulassungsverfahren durchgeführten Prüfungen.
Diese Zusammenarbeit begann mit damals sechs beteiligten Instituten im Jahr 1960, also bereits knapp 30 Jahre vor Verabschiedung der Bauproduktenrichtlinie Ende 1988. Sie basiert auf dem gegenseitigen Vertrauen in die technische Kompetenz und Verlässlichkeit aller Partner; eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage gibt es nicht. Ziel ist die Vermeidung von unnötigem Prüfaufwand im Rahmen von nationalen Zulassungsverfahren durch Anerkennung von bereits in einem anderen nationalen Zulassungsverfahren durchgeführten Prüfungen.

Aktuelle Version vom 14. Juni 2017, 11:33 Uhr

Die UEAtc (Union Européenne pour l'Agrément technique dans la construction) ist ein Zusammenschluss von derzeit 17 Zulassungsstellen, die auf dem Gebiet der offiziell anerkannten freiwilligen oder gesetzlich geregelten nationalen Zulassung von Bauprodukten und Bausystemen tätig sind. Vertreten sind Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Tschechien, die Ukraine und Ungarn.

Diese Zusammenarbeit begann mit damals sechs beteiligten Instituten im Jahr 1960, also bereits knapp 30 Jahre vor Verabschiedung der Bauproduktenrichtlinie Ende 1988. Sie basiert auf dem gegenseitigen Vertrauen in die technische Kompetenz und Verlässlichkeit aller Partner; eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage gibt es nicht. Ziel ist die Vermeidung von unnötigem Prüfaufwand im Rahmen von nationalen Zulassungsverfahren durch Anerkennung von bereits in einem anderen nationalen Zulassungsverfahren durchgeführten Prüfungen.

Quelle

Abgerufen: 14.06.2017