Gemäß ZVDH ist das Unterdach - neben Unterdeckung und Unterspannung - eine der drei zusätzlichen Maßnahmen zur Herstellung der Regensicherheit unterhalb von Dachdeckungen. Es ist Teil der Hüllfläche eines Gebäudes und dient der Außendichtung und somit auch Winddichtung außen.

Das Unterdach dient auch als Behelfsdeckung im begrenzten Zeitraum bis zur Fertigstellung der Dachdeckung.

Das Unterdach ist eine wasserdichte Schicht, in der Regel aus nicht diffusionsoffenen Werkstoffen, die auf Schalung (z. B. Vollholzschalung, geeignete Holzwerkstoffplatten) oder druckfestem Dämmstoff unter der Dachdeckung angeordnet wird.

Die Unterdachbahn wird mit verschweißter/ verklebter Naht- und Stoßausbildung den Klassen 1 oder 2 zugeordnet je nach Verlegeweise im Bereich der Konterlatten.

Wasserführende Ebene

Es bildet die zweite wasserführende Ebene unter der Dachdeckung (und ggf. vorhandener Hinterlüftungsebene), zum Schutz der Dachkonstruktion vor Feuchtebelastungen von außen. Geeignete Bahnen können eingesetzt werden zum Beispiel:

  • abtropfendes Kondensat von der Dachdeckung (z. B. bei sommerlicher Nachtabkühlung)
  • Witterungseinflüsse wie: Flugschnee, Regeneintritt (z. B. fehlerhafte Dachdeckung),
    Rückstau von Taunässe unter der Schneedecke bei gleichzeitiger Eisplattenbildung im Vordach (im Alpenraum verbreitet)

Winddichtung

Bei gedämmten Konstruktionen liegt sie als Dämmschutzschicht oberhalb der Wärmedämmung und bildet somit zugleich die Winddichtung für die Wärmedämmung (verbessert die Dämmwirkung).

Besondere Anforderungen

Die Anforderungen speziell an "Unterdächer" reichen über vorgenannte Aufgabe als "wasserführende Ebene" hinaus. Siehe:

Siehe auch

ÖSTERREICH: Allgemeine Anforderungen Unterdach

Anordnung von Unterdächern

Unterdächer sind jedenfalls anzuordnen:

  • bei ausgebautem Dachgeschoß, soweit es sich nicht um unbelüftete Konstruktionen handelt;
  • bei nicht ausgebautem Dachgeschoß, bei dem eine regelmäßige Kontrolle bzw. Wartung des Dachraums nicht möglich ist und die oberste Geschoßdecke bereits bei geringen Wassermengen wasserdurchlässig ist (z. B. Spitzböden über Zangendecke);
  • bei Unterschreitung der Regeldachneigung gemäß ÖNORM B 2219.

Anforderungen an Unterdächer

Folgende Eigenschaften von Unterdächern werden gefordert:

  • ausreichende Sicherheit gegen frei abfließendes Wasser am Unterdach (Regensicherheit);
  • Dichtheit gegen Eintrieb von Flugschnee durch das Unterdach;
  • fachgerechte Ableitung des Wassers an der Traufe bzw. von angrenzenden Bauteilen u. dgl.;
  • Schutz der Wärmedämmung vor Wärmeverlust durch Luftströmungen;
  • ausreichende Steifigkeit, um einerseits die erforderliche Durchbruchssicherheit sicherzustellen, und andererseits Anschlüsse (auch nachträgliche) handwerksgerecht und dauerhaft regensicher herstellen zu können;
  • provisorische, kurzzeitige Sicherung während der Bauphase gegen flächige Wassereintritte über die Dachkonstruktion;
  • Diffusionsfähigkeit bei Anordnung des Unterdaches über Vollsparrendämmungen;
  • Widerstand gegen rückstauendes Wasser

Geringfügige Undichtheiten

Geringfügige Undichtheiten des Unterdaches, die bei regelkonformer Ausführung systembedingt entstehen, und Undichtheiten von Anschlüssen an hochgehenden Bauteilen, sind insbesondere unter freier Bewitterung zulässig.

Bei diffusionsoffenen Unterdeckbahnen kann es aufgrund der permeablen („durchdringbaren“) Eigenschaft bei lang anhaltender, direkter Beregnung zum Wasserdurchtritt kommen.

Anmerkung 1: Holzschutzmittel können die Oberflächenspannung des Niederschlagswassers stark beeinflussen und dadurch zu einem verstärkten Wasserdurchgang sowohl bei der Konterlattenbefestigung als auch durch diffusionsoffene, permeable Bahnen und Plattenwerkstoffen selbst führen.
Geringfügige Strömungsundichtheiten bei winddichter Ausführung des Unterdaches keinen relevanten Einfluss auf die Wirksamkeit der Wärmedämmung.

Anmerkung 2: Die winddichte Ausführung des Unterdaches ersetzt nicht die luftdichte Ausführung des raumseitigen Abschlusses des Dachaufbaus, sondern kann eine schädliche Durchströmung der Wärmedämmung mit Außenluft verhindern.

Wann sind Unterdächer für erhöhte Regensicherheit herzustellen ?

Bei Unterschreitung der Mindestdachneigung gemäß ÖNORM B 2221 sowie nach den Anforderungen der Tabelle aus ÖNORM B 4119:

Unterdächer mit erhöhter Regensicherheit
Dachhaut Schneelast* sk
< 3,25 kN/m²
Schneelast* sk ≥ 3,25 kN/m²
(schneereiches Gebiet)
Dacheindeckungen Bei Dachneigung < 15° Bei Dachneigung < 25° Verschneidungsbereiche unabhängig von der Dachneigung:
1 m seitlich von Ichsen
bzw. um Einbauten und
Durchführungen > 0,25 m²
Eindeckungen mit vorgeformten Metallelementen Bei Dachneigung < 12°
Doppelstehfalz-Dächer und Eindeckungen mit Profilblechen über ausgebauten Dachgeschoß bzw. über leichten Decken. Bei Dachneigung < 12° Bei Dachneigung < 20°
Belüftete Dächer mit Dachabdichtungen Bei Dachneigung < 10°
* Schneelast sk ist die charakteristische Schneelast auf dem Boden gemäß ÖNORM B 1991-1-3.

Bei Dachneigung über 15° und einer Regelschneelast bis 4,0 kN/m² darf die flächenbezogene Masse der Unterdeckbahn auf 220 g/m² reduziert werden.

Ausführung von Unterdächern

Regensichere Unterdächer

Unterdächer sind mit Unterdeckbahnen auf Schalung oder gleichwertigem Untergrund bzw. mit Holzwerkstoff-Platten regensicher und sicher gegen Flugschnee-Eintrieb auszuführen. Die Befestigung der Unterdeckbahnen erfolgt verdeckt im Bereich der Überlappung. Die Überlappung von Längsnähten und Querstößen der Unterdeckbahnen beträgt mindestens 10 cm und ist durchgehend zu verkleben. Der Einbau von Nageldichtungen unter den Konterlatten wird generell empfohlen; unter folgenden Bedingungen darf auf die Anbringung von Nageldichtungen verzichtet werden:

  • bei Dachneigungen über 35°;
  • bei Verwendung von Polymerbitumen-Bahnen mindestens E-KV-20 mit Mindestdicken von 2,0 mm;
  • soweit ein positiver Nachweis der Nageldichtheit gemäß ÖNORM B 3647 vorliegt;

Dichtbänder und Dichtmittel sind grundsätzlich durchgehend anzuordnen. Einzelnageldichtungen sind nur zulässig, wenn die Durchnagelung der Konterlatten mit den Lattungs- und Schalungsnägeln mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.

Unterdächer mit erhöhter Regensicherheit

Unterdächer mit erhöhter Regensicherheit sind mit Unterdeckbahnen auf Schalung oder Holzwerkstoffplatten erhöht regensicher und sicher gegen Flugschnee-Eintrieb auszuführen. Längs- und Quernähte der Unterdeckbahnen sind homogen (Schweißen) oder durch gleichwertige Fügetechnik zu verbinden.

Die Schweißnahtbreite hat bei Polymerbitumenbahnen mindestens 8 cm und bei Kunststoffbahnen mindestens 4 cm zu betragen. Die Befestigung der Unterdeckbahnen erfolgt ausschließlich verdeckt. Bei Kunststoffbahnen sind unter den Konterlatten Nageldichtungen vorzusehen.

Dichtbänder und Dichtmittel sind grundsätzlich durchgehend anzuordnen. Einzelnageldichtungen sind nur zulässig, wenn die Durchnagelung der Konterlatten mit den Lattungs- und Schalungsnägeln mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.

Quelle

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