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== Rahmenbedingungen ==
[[SOLITEX FRONTA QUATTRO]]Bah­nen müssen mit der be­dru­cken Sei­te nach außen ver­legt wer­den. Sie können straff und oh­ne Durch­hang längs und quer zur Trag­kon­struk­ti­on ver­legt wer­den.<br />
Die ho­ri­zon­ta­le Ver­le­gung ist hin­sicht­lich der Was­serführung in der Bau­pha­se zu be­vor­zu­gen.<br />
Beim Ein­satz hin­ter Lücken­scha­lun­gen darf das Lücken­maß max. 35 mm be­tra­gen. Die Außen­be­klei­dung muss da­bei mind. drei­mal so breit wie die Lücke sein.<br />
Der Ab­stand zwi­schen Lücken­scha­lung und Bahn muss mind. 20 mm be­tra­gen.<br />
Be­fes­ti­gun­gen dürfen nicht in Be­rei­chen er­fol­gen, in de­nen Was­ser ge­sam­melt ab­fließt.<br />
Zusätz­li­che Maßnah­men während der Bau­pha­se (z. B. Ab­pla­nen) soll­ten bei be­wohn­ten oder be­son­ders zu schützen­den Ob­jek­ten ge­trof­fen wer­den. Ab­pla­nen soll­te auch bei länge­ren Ar­beits­un­ter­bre­chun­gen in Be­tracht ge­zo­gen wer­den. <br />
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