Volldeklaration - geregelt: Unterschied zwischen den Versionen

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===Geregelte Volldeklaration zur Erfassung der Ausgangs- und Inhaltsstoffe für Zubereitungen und Erzeugnisse (Produkte)===  
===Geregelte Volldeklaration zur Erfassung der Ausgangs- und Inhaltsstoffe für Zubereitungen und Erzeugnisse (Produkte)===  
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* Sämtliche Stoffe bzw. Substanzen in Zubereitungen und Erzeugnissen (Inhaltsstoffe) werden für den jeweiligen Transport-, Lager-, Verarbeitungs-, Einbau- und/oder Nutzungszustand erfasst. Diese Informationen dienen der Identifikation von Risiken für Umwelt und Gesundheit im Produktlebenszyklus.
* Sämtliche Stoffe bzw. Substanzen in Zubereitungen und Erzeugnissen (Inhaltsstoffe) werden für den jeweiligen Transport-, Lager-, Verarbeitungs-, Einbau- und/oder Nutzungszustand erfasst. Diese Informationen dienen der Identifikation von Risiken für Umwelt und Gesundheit im Produktlebenszyklus.
* Als Deklarationswert für Gefahrstoffe wird ein Stoffanteil von 0,1 Gewichts % (0,1 g / 100 g) zugrunde gelegt, bezogen auf einen physikalisch nicht weiter zerlegbaren Stoff (Reinstoff), sowie homogene Zubereitungen, Erzeugnisse oder Bauteile
* Als Deklarationswert für Gefahrstoffe wird ein Stoffanteil von 0,1 Gewichts % (0,1 g / 100 g) zugrunde gelegt, bezogen auf einen physikalisch nicht weiter zerlegbaren Stoff (Reinstoff), sowie homogene Zubereitungen, Erzeugnisse oder Bauteile
* Für besonders besorgnisergende Stoffe (10) mit hohem Gefährdungspotenzial für Umwelt und Gesundheit ([[CMR]]-PBT-vPvB-Stoffe und sensibilisierende Stoffe) entfällt diese Abschneideregel (5), d.h. sie sind in jedem Falle vollständig zu deklarieren
* Für besonders besorgnisergende Stoffe (10) mit hohem Gefährdungspotenzial für Umwelt und Gesundheit ([[CMR-Stoff|CMR]]-[[PBT]]-[[vPvB]]-Stoffe und sensibilisierende Stoffe) entfällt diese Abschneideregel (5), d.h. sie sind in jedem Falle vollständig zu deklarieren
* Grundlage für die Deklaration eines Stoffes ist die international gültige [[CAS]]-Nummer (6) oder die EINECS-Nummer (7) für chemische Altstoffe  
* Grundlage für die Deklaration eines Stoffes ist die international gültige [[CAS]]-Nummer (6) oder die [[EINECS]]-Nummer (7) für chemische Altstoffe  


'''Die geregelte Volldeklaration eines Bauprodukts ist die Voraussetzung und Basis für die gesetzeskonformen Angaben in Sicherheitsdatenblättern und ist eine Vorstufe zur Umweltdeklaration für Produkte (UPD/EPD) nach [[ISO 14025]].'''
'''Die geregelte Volldeklaration eines Bauprodukts ist die Voraussetzung und Basis für die gesetzeskonformen Angaben in Sicherheitsdatenblättern und ist eine Vorstufe zur Umweltdeklaration für Produkte (UPD/EPD) nach [[ISO 14025]].'''
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* [[IBN]] - Institut für Baubiologie, Neubeuern  
* [[IBN]] - Institut für Baubiologie, Neubeuern  
* [[KNU]] - Koordinierungsbüro Normungsarbeit der Umweltverbände, Berlin  
* [[KNU]] - Koordinierungsbüro Normungsarbeit der Umweltverbände, Berlin  
Quellen:
*(1) Statischtisches Bundesamt http://www.destatis.de/indicators/d/buw210ad.htm
*(2) Deutscher Bundestag Drucksache 13/9768 http://dip.bundestag.de/btd/13/097/1309768.asc
*(3) EU-Altautorichtlinie 2000/53/EG^ http://www.bmu.de/pressearchiv/14_legislaturperiode/pm/908.php
*(4) VDA GADSL Liste http://www.positivlist.com/Download/vda_232_101.pdf
*(5) [[CMR-Stoff]]e
*(6) [[CAS]] –Chemical Abstracts Service
*(7) EINECS -European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances http://de.wikipedia.org/wiki/EINECS
*(8) Mitteilung 6/2005 http://www.positivlist.com/Download/dibt_Titel_0506.pdf
*(9) CEN-Mandat 366 http://www.bund.net/lab/reddot2/pdf/knu_bpr_vortrag.pdf
*(10) REACH Infos http://www.euractiv.com/de/umwelt/reform-eu-chemikalienpolitik-reach/article-103613
{{Rechtshinweis}}


[[Kategorie:Qualitätssicherung]]
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[[Kategorie:Gefahrstoffe|  ]]
[[Kategorie:Stoffkunde]]
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[[Kategorie:Wohngesundheit]]
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[[Kategorie:Planet Erde]]
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[[Kategorie:Glossar]]
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