46.794
Bearbeitungen
K |
|||
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Auszug aus: [http://www.positivlist.com/download/Leitlinien_0611.pdf ARGE kdR, www.positivlisten.com] | Auszug aus ehemaligen: [http://www.positivlist.com/download/Leitlinien_0611.pdf ARGE kdR, www.positivlisten.com] | ||
===Geregelte Volldeklaration zur Erfassung der Ausgangs- und Inhaltsstoffe für Zubereitungen und Erzeugnisse (Produkte)=== | ===Geregelte Volldeklaration zur Erfassung der Ausgangs- und Inhaltsstoffe für Zubereitungen und Erzeugnisse (Produkte)=== | ||
Zeile 13: | Zeile 13: | ||
* Sämtliche Stoffe bzw. Substanzen in Zubereitungen und Erzeugnissen (Inhaltsstoffe) werden für den jeweiligen Transport-, Lager-, Verarbeitungs-, Einbau- und/oder Nutzungszustand erfasst. Diese Informationen dienen der Identifikation von Risiken für Umwelt und Gesundheit im Produktlebenszyklus. | * Sämtliche Stoffe bzw. Substanzen in Zubereitungen und Erzeugnissen (Inhaltsstoffe) werden für den jeweiligen Transport-, Lager-, Verarbeitungs-, Einbau- und/oder Nutzungszustand erfasst. Diese Informationen dienen der Identifikation von Risiken für Umwelt und Gesundheit im Produktlebenszyklus. | ||
* Als Deklarationswert für Gefahrstoffe wird ein Stoffanteil von 0,1 Gewichts % (0,1 g / 100 g) zugrunde gelegt, bezogen auf einen physikalisch nicht weiter zerlegbaren Stoff (Reinstoff), sowie homogene Zubereitungen, Erzeugnisse oder Bauteile | * Als Deklarationswert für Gefahrstoffe wird ein Stoffanteil von 0,1 Gewichts % (0,1 g / 100 g) zugrunde gelegt, bezogen auf einen physikalisch nicht weiter zerlegbaren Stoff (Reinstoff), sowie homogene Zubereitungen, Erzeugnisse oder Bauteile | ||
* Für besonders besorgnisergende Stoffe (10) mit hohem Gefährdungspotenzial für Umwelt und Gesundheit ([[CMR-Stoff|CMR]]-PBT-vPvB-Stoffe und sensibilisierende Stoffe) entfällt diese Abschneideregel (5), d.h. sie sind in jedem Falle vollständig zu deklarieren | * Für besonders besorgnisergende Stoffe (10) mit hohem Gefährdungspotenzial für Umwelt und Gesundheit ([[CMR-Stoff|CMR]]-[[PBT]]-[[vPvB]]-Stoffe und sensibilisierende Stoffe) entfällt diese Abschneideregel (5), d.h. sie sind in jedem Falle vollständig zu deklarieren | ||
* Grundlage für die Deklaration eines Stoffes ist die international gültige [[CAS]]-Nummer (6) oder die [[EINECS]]-Nummer (7) für chemische Altstoffe | * Grundlage für die Deklaration eines Stoffes ist die international gültige [[CAS]]-Nummer (6) oder die [[EINECS]]-Nummer (7) für chemische Altstoffe | ||
Zeile 45: | Zeile 45: | ||
*(10) REACH Infos http://www.euractiv.com/de/umwelt/reform-eu-chemikalienpolitik-reach/article-103613 | *(10) REACH Infos http://www.euractiv.com/de/umwelt/reform-eu-chemikalienpolitik-reach/article-103613 | ||
{{Rechtshinweis}} | |||
[[Kategorie:Qualitätssicherung]] | [[Kategorie:Qualitätssicherung]] | ||
[[Kategorie:Gefahrstoffe| ]] | |||
[[Kategorie:Stoffkunde]] | [[Kategorie:Stoffkunde]] | ||
[[Kategorie:Wohngesundheit]] | [[Kategorie:Wohngesundheit]] | ||
[[Kategorie:Planet Erde]] | [[Kategorie:Planet Erde]] | ||
[[Kategorie:Glossar]] | [[Kategorie:Glossar]] |