Volldeklaration - geregelt: Unterschied zwischen den Versionen

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===Geregelte Volldeklaration zur Erfassung der Ausgangs- und Inhaltsstoffe für Zubereitungen und Erzeugnisse (Produkte)===  
===Geregelte Volldeklaration zur Erfassung der Ausgangs- und Inhaltsstoffe für Zubereitungen und Erzeugnisse (Produkte)===  
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* Sämtliche Stoffe bzw. Substanzen in Zubereitungen und Erzeugnissen (Inhaltsstoffe) werden für den jeweiligen Transport-, Lager-, Verarbeitungs-, Einbau- und/oder Nutzungszustand erfasst. Diese Informationen dienen der Identifikation von Risiken für Umwelt und Gesundheit im Produktlebenszyklus.
* Sämtliche Stoffe bzw. Substanzen in Zubereitungen und Erzeugnissen (Inhaltsstoffe) werden für den jeweiligen Transport-, Lager-, Verarbeitungs-, Einbau- und/oder Nutzungszustand erfasst. Diese Informationen dienen der Identifikation von Risiken für Umwelt und Gesundheit im Produktlebenszyklus.
* Als Deklarationswert für Gefahrstoffe wird ein Stoffanteil von 0,1 Gewichts % (0,1 g / 100 g) zugrunde gelegt, bezogen auf einen physikalisch nicht weiter zerlegbaren Stoff (Reinstoff), sowie homogene Zubereitungen, Erzeugnisse oder Bauteile
* Als Deklarationswert für Gefahrstoffe wird ein Stoffanteil von 0,1 Gewichts % (0,1 g / 100 g) zugrunde gelegt, bezogen auf einen physikalisch nicht weiter zerlegbaren Stoff (Reinstoff), sowie homogene Zubereitungen, Erzeugnisse oder Bauteile
* Für besonders besorgnisergende Stoffe (10) mit hohem Gefährdungspotenzial für Umwelt und Gesundheit ([[CMR-Stoff|CMR]]-PBT-vPvB-Stoffe und sensibilisierende Stoffe) entfällt diese Abschneideregel (5), d.h. sie sind in jedem Falle vollständig zu deklarieren
* Für besonders besorgnisergende Stoffe (10) mit hohem Gefährdungspotenzial für Umwelt und Gesundheit ([[CMR-Stoff|CMR]]-[[PBT]]-[[vPvB]]-Stoffe und sensibilisierende Stoffe) entfällt diese Abschneideregel (5), d.h. sie sind in jedem Falle vollständig zu deklarieren
* Grundlage für die Deklaration eines Stoffes ist die international gültige [[CAS]]-Nummer (6) oder die [[EINECS]]-Nummer (7) für chemische Altstoffe  
* Grundlage für die Deklaration eines Stoffes ist die international gültige [[CAS]]-Nummer (6) oder die [[EINECS]]-Nummer (7) für chemische Altstoffe  


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*(10) REACH Infos http://www.euractiv.com/de/umwelt/reform-eu-chemikalienpolitik-reach/article-103613
*(10) REACH Infos http://www.euractiv.com/de/umwelt/reform-eu-chemikalienpolitik-reach/article-103613


{{Rechtshinweis}}


[[Kategorie:Qualitätssicherung]]
[[Kategorie:Qualitätssicherung]]

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