Vorlage:Pc-gd Durchsturzsicherheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Für die Durchsturzsicherheit nach den Richtlinie GS-BAU-20 (10/2003) müssen die Bahnen  
Für die Durchsturzsicherheit nach den Richtlinie GS-BAU-20 (10/2003) müssen die Bahnen  
* um 15 cm überlappt verlegt werden.  
* um 15 cm überlappt verlegt werden.  
* Am [[Ortgang]] ist das Bahnenende um die [[Konterlatte]] zu schlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen.
* Am [[Ortgang]] ist das Bahnenende um die [[Konterlatte]] zu schlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen. <br />

Version vom 17. April 2014, 14:11 Uhr

Durchsturzsicherheit

Für die Durchsturzsicherheit nach den Richtlinie GS-BAU-20 (10/2003) müssen die Bahnen

  • um 15 cm überlappt verlegt werden.
  • Am Ortgang ist das Bahnenende um die Konterlatte zu schlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen.