Vorlage:Pc-gd Durchsturzsicherheit

Durchsturzsicherheit

Für die Durchsturzsicherheit nach den Richtlinie GS-BAU-20 (10/2003) müssen die Bahnen

  • um 15 cm überlappt verlegt werden.
  • Am Ortgang ist das Bahnenende um die Konterlatte zu schlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen.


Zusatzkonstruktion bei Zellulose-Einblasdämmstoffen

Um beim Einblasverfahren das übermäßige Ausbeulen dieser SOLITEX-Bahn zu vermeiden sind maximale Abstände der anliegenden Konstruktionshölzer einzuhalten. Generell gilt:

  • Abstand außen anliegender Konstruktionshölzer (Konterlatten): max. 40 cm

In der Regel sind Sparren- und Wandriegelabstände größer als 40 cm. Mit 'fliegenden' Konterlatten an darüber quer verlaufende Konstruktion (z. B. Dachlatten) kann der Maximalabstand eingehalten werden. Zur Befestigung bedarf es lediglich vereinzelter Verschraubungen.
- Am Dach sollte die 'fliegende' Latte min. 1 cm stärker sein als die eigentliche Konterlatte.
- Bei Feldbreiten größer 80 cm bedarf es entsprechend mehrerer Konterlatten.
- Bei Wandkonstruktionen mit horizontaler erster Lattung*) ist der max. Abstand dieser Lattung einzuhalten.

*) z.B. bei Boden-Deckelschalung mit ausreichender Hinterlüftungsfunktion (schmale Böden, breite Deckel)

Desweiteren sind die Verarbeitungshinweise des Zelluloseherstellers zu beachten.