Wärmeleitfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Grenzwert λ<sub>grenz</sub>:''' <br />
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Alle Dämmstoffe die zusätzlich zur europäischen Normerfüllung eine in Deutschland gültige Zulassung erworben haben, müssen damit den "'''Grenzwert'''" einhalten, wie er für Produkte der Kategorie II nach [[DIN 4108]]-4 festgelegt ist. Hierbei werden die Hersteller durch ein unabhängiges, anerkanntes Institut fremdüberwacht (erkennbar am [[Ü-Zeichen]]). Die festgestellte Wärmeleitfähigkeit wird somit lediglich mit einem Sicherheitsfaktor von ~ 1,05 beaufschlagt (s. Tabelle).  
Alle Dämmstoffe die zusätzlich zur europäischen Normerfüllung eine in Deutschland gültige Zulassung erworben haben, halten den "'''Grenzwert'''" ein, wie er für Produkte der Kategorie II nach [[DIN 4108]]-4 festgelegt ist. Hierbei werden die Hersteller durch ein unabhängiges, anerkanntes Institut fremdüberwacht (erkennbar am [[Ü-Zeichen]]). Die festgestellte (im Werk gemessene) Wärmeleitfähigkeit wird somit lediglich mit einem Sicherheitsfaktor von ~ 1,05 beaufschlagt (s. Tabelle).  


Die deutsche Zulassung bringt also für die Ermittlung der Wärmeleitfähigkeit einen Vorteil gegenüber einem gleichwertigen Dämmstoff mit lediglich europäischer Normerfüllung. Aus diesem Grund sind fast alle in Deutschland gebräuchlichen Dämmstoffe auch mit der deutschen Zulassung ausgezeichnet und tragen neben dem [[CE-Zeichen]] auch das [[Ü-Zeichen]].   
Die deutsche Zulassung bringt also für die Ermittlung der Wärmeleitfähigkeit einen Vorteil gegenüber einem gleichwertigen Dämmstoff mit lediglich europäischer Normerfüllung. Aus diesem Grund sind fast alle in Deutschland gebräuchlichen Dämmstoffe auch mit der deutschen Zulassung ausgezeichnet und tragen neben dem [[CE-Zeichen]] auch das [[Ü-Zeichen]].