Wohnungseigentümergemeinschaft

Aus Wissen Wiki
Version vom 27. Dezember 2010, 14:21 Uhr von Willink (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Eine '''Wohneigentümergemeinschaft''' liegt vor, wenn eigene Wohnungsgrundbücher im Grundbuchamt angelegt wurden. Dazu ist in der Regel ein Aufteilungsplan, ein…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eine Wohneigentümergemeinschaft liegt vor, wenn eigene Wohnungsgrundbücher im Grundbuchamt angelegt wurden. Dazu ist in der Regel ein Aufteilungsplan, eine Abgeschlossenheitserklärung für die Wohneinheiten sowie die Teilungserklärung bzw. der Teilungsvertrag erforderlich.


Quelle