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(2) [[Wasserdichte Unterdächer]] sind immer dann anzuordnen, wenn die [[Regeldachneigung]] um mehr als 10° unterschritten wird und [[erhöhte Anforderungen]] gegeben sind.
(2) [[Wasserdichte Unterdächer]] sind immer dann anzuordnen, wenn die [[Regeldachneigung]] um mehr als 10° unterschritten wird und [[erhöhte Anforderungen]] gegeben sind.


(3) [[Regensichere Unterdächer]] sind immer dann anzuordnen, wenn die [[Regeldachneigung]] um 6° bis 10° unterschritten wird.
(3) [[Merkblatt für Unterdächer, Unterdächer und Unterspannungen / 1.2 Allgemeines#Tabelle 1: Einstufung von Unterdach, Unterdeckung und Unterspannung|Regensichere Unterdächer]] sind immer dann anzuordnen, wenn die [[Regeldachneigung]] um 6° bis 10° unterschritten wird.


(4) [[Unterdeckungen]] oder [[Unterspannungen]] sind immer dann anzuordnen, wenn die [[Regeldachneigung]] bis zu 6° unterschritten wird. Liegen [[erhöhte Anforderungen]] vor, sind ggf. verschweißte, verklebte bzw. überlappte oder verfalzte Unterdeckungen notwendig.
(4) [[Merkblatt für Unterdächer, Unterdächer und Unterspannungen / 1.2 Allgemeines#Tabelle 1: Einstufung von Unterdach, Unterdeckung und Unterspannung|Unterdeckungen]] oder [[Merkblatt für Unterdächer, Unterdächer und Unterspannungen / 1.2 Allgemeines#Tabelle 1: Einstufung von Unterdach, Unterdeckung und Unterspannung|Tabelle 1]]Unterspannungen]] sind immer dann anzuordnen, wenn die [[Regeldachneigung]] bis zu 6° unterschritten wird. Liegen [[erhöhte Anforderungen]] vor, sind ggf. verschweißte, verklebte bzw. überlappte oder verfalzte Unterdeckungen notwendig.


(5) Eine [[Unterspannung]] gilt als Midest-Zusatzmaßnahme:
(5) Eine [[Unterspannung]] gilt als Midest-Zusatzmaßnahme:
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