Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Ziele des BVL
Das BVL versteht sich als Dienstleister für Verbraucher, die auf die Sicherheit der Lebensmittel in Deutschland vertrauen, und für die Wirtschaft, die in einem fairen Wettbewerb Produkte von hoher Qualität auf den Markt bringen will. Verbraucher und Wirtschaft werden den Erfolg des BVL daran messen, ob es gelingt, kritische Entwicklungen für die Lebensmittelsicherheit so früh zu erkennen, dass vor Ausbruch einer Krise wirksame Gegenmaßnahmen getroffen werden können.
Das hoch gesteckte Ziel des BVL ist es, Reaktion durch Prävention zu ersetzen. Mit seiner Zuständigkeit für die Schnellwarnsysteme, für die Koordinierung einer bundeseinheitlichen Lebensmittelüberwachung und für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen besitzt das BVL alle Voraussetzungen, Synergien beim Einsatz präventiver Maßnahmen zu nutzen, auszubauen und neu zu schaffen.
Genauso wichtig wie die organisatorischen Voraussetzungen sind aber das Engagement und die Kompetenz der Menschen, die im BVL arbeiten. Sie übernehmen täglich die Verantwortung dafür, dass Entscheidungen schnell und unter sachgerechter Berücksichtigung konkurrierender Handlungsziele getroffen werden.
Wenn die Medien zukünftig weniger Anlass haben, über Lebensmittelkrisen oder Probleme mit Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln oder gentechnisch veränderten Organismen zu berichten, wird man mit Recht sagen, dass das BVL seine Aufgaben gut erledigt hat.
Aufgabenspektrum
Das BVL verfolgt das Ziel, im Bereich des gesundheitlichen Verbraucher-schutzes die Koordination zwischen Bund und Bundesländern zu verbessern, die Kommunikation von Risiken transparenter zu gestalten und Risiken zu managen, bevor aus ihnen Krisen entstehen.
Weltweite Warenströme bringen durch einen Verlust an Informationen über die Herstellung und Verarbeitung Risiken mit sich. Das BVL unterstützt die neuen Mitgliedstaaten der EU und Drittstaaten beim Aufbau und der Entwicklung einer effizienten Lebensmittelüberwachung. Bei der Minimierung von Risiken setzt das BVL auf den Dialog mit der Wirtschaft, um mit flexiblen Management-Instrumenten zu besseren Ergebnissen zu gelangen, als sie vielfach durch Grenzwerte und Verbote zu erreichen wären.
Das BVL ist als wissenschaftliche Fachbehörde mit einem breiten Aufgaben-spektrum auf umfangreiche wissenschaftliche Erkenntnisse in großer fachlicher Tiefe angewiesen. Um den ständigen Zuwachs an Wissen und Informationen zu verarbeiten, setzt das BVL auf elektronische Vorgangsbearbeitungssysteme und intelligente Datenbanken, mit denen das vorhandene Wissen gespeichert und interne und externe Informationen sinnvoll ausgewertet werden.
Das BVL setzt sich für mündige Verbraucher ein. Durch ein breites Internetangebot, Publikationen und eine transparente Pressearbeit trägt das BVL dazu bei, die Verbraucher in die Lage zu versetzen, ihre Entscheidungen eigenständig zu treffen.
Lebensmittel
Das BVL trägt mit vielfältigen Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit in Deutschland bei. Es spricht Zulassungen aus, koordiniert gemeinsam mit den Bundesländern Überwachungsprogramme und berichtet die dabei erhobenen Daten an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und die Europäische Kommission. Im Rahmen des europäischen Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel (RASFF) sorgt das BVL für den Informationsfluss zwischen der EU und den Bundesländern. Außerdem unterstützt es das BMEL beim Krisenmanagement. Darüber hinaus ist das BVL die Nationale Kontaktstelle für Audits des Lebensmittel- und Veterinäramtes der Europäischen Kommission (FVO) und fungiert als beratende und koordinierende Stelle bei Fragen der Ausfuhr tierischer Erzeugnisse. Das BVL erfasst seit Januar 2015 in einem bundeseinheitlichen System Daten zu Lebensmitteln, die bei Krankheitsausbrüchen beteiligt sind (BELA). Das BVL betreibt im Auftrag der Bundesländer die gemeinsame Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“, kurz G@ZIELT.
Verbraucherprodukte
Für alle Erzeugnisse, die mit Lebensmitteln oder dem Körper in Kontakt kommen, sowie Spielwaren, kosmetische Mittel, Tätowiermittel und Tabakwaren übernimmt das BVL die Koordination bestimmter Überwachungsaufgaben, einschließlich des europäischen Schnellwarnsystems RAPEX. Das BVL ist Nationale Kontaktstelle für die Zulassung von Lebensmittelkontaktmaterialien sowie für die administrative Zusammenarbeit und die ernsten unerwünschten Wirkungen (SUE) bei Kosmetik-produkten.
Futtermittel
Das BVL wirkt bei der Zulassung von Futterzusatzstoffen und Diätfuttermitteln mit, indem Anträge geprüft und bewertet werden. Darüber hinaus führt das BVL das Verzeichnis zugelassner und/oder registrierter Futtermittelbetriebe und ein Verzeichnis der für die Einfuhr bestimmter Futtermittel festgelegten Grenzeingangs-stellen. Das BVL wirkt mit bei der Koordinierung des Nationalen Kontrollprogramms Futtermittel und koordiniert in Deutschland die EU-weiten Futtermittelunter-suchungs- und Erhebungsprogramme.
Pflanzenschutzmittel
Das BVL ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland zuständig und bildet die nationale Koordinierungsstelle für die Prüfung von Pflanzenschutz-mittelwirkstoffen und die Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten in der EU. Mit Maßnahmen zum Risikomanagement sorgt das BVL dafür, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sicher für Mensch, Tier und Umwelt ist. Zudem listet das BVL in Deutschland erlaubte Pflanzenstärkungsmittel und Zusatzstoffe zu Pflanzenschutzmitteln.
Tierarzneimittel
Die Zulassung von Tierarzneimitteln soll die Qualität, die Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit dieser Arzneimittel sicherstellen. Das BVL ist für die Zulassung von Tierarzneimitteln in Deutschland und die Mitarbeit bei EU-Zulassungsverfahren zuständig. Vor dem Zulassungsverfahren werden bei Arzneimitteln für Lebensmittel liefernde Tiere in einem EU-Verfahren Werte für Rückstandshöchstmengen festgelegt. Treten bei zugelassenen Tierarzneimitteln unerwünschte Wirkungen auf, so sind Tierärzte und pharmazeutische Unternehmen angehalten bzw. verpflichtet, dies dem BVL zu melden. Das Thema Antibiotikaresistenz wird von einem Team des BVL systematisiert und koordiniert. Die Schlussfolgerungen aus der Resistenzerfassung werden bei der Zulassung berücksichtigt.
Gentechnik
Sollen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der EU angebaut oder verarbeitet werden, so gibt das BVL als nationale Behörde im Genehmigungs-verfahren der EU eine Stellungnahme zur Sicherheitsbewertung ab. Die Freisetzung von GVO für wissenschaftliche Versuche muss vom BVL genehmigt werden. Mit dem Standortregister schafft das BVL Transparenz und ermöglicht so die Koexistenz GVO nutzender und GVO vermeidender Landwirtschaft. Ferner managt das BVL für Deutschland den internationalen Informationsaustausch über GVO im Biosafety Clearing House. Beim BVL ist zudem die Geschäftsstelle der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit eingerichtet, die die Bundesregierung und die Bundesländer bei der Sicherheitsbewertung gentechnischer Arbeiten, gentechnischer Anlagen, von Freisetzung und Inverkehrbringen von GVO berät.
Untersuchungen
Methodenvalidierung und Normung sind wichtige Instrumente einer einheitlichen Vorgehensweise in der amtlichen Lebensmittelkontrolle. Um einheitliche Standards bei den Lebensmittelkontrollen in der Europäischen Union zu erreichen, wurden EU-weit nationale und europäische Referenzlaboratorien etabliert, die die amtlichen Kontrolllaboratorien unterstützen. Im BVL sind ein europäisches und acht nationale Referenzlaboratorien für bestimmte Rückstände und Kontaminanten sowie gentechnisch veränderte Organismen angesiedelt, dazu die Geschäftsstelle für die amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren. Das BVL erfasst deutschlandweit systematisch die Antibiotikaempfindlichkeit krankmachender Bakterien bei Tieren.
Internationale Zusammenarbeit
Weltweite Warenströme bergen auch Risiken. Das BVL unterstützt daher Behörden in den Erzeugerländern beim Aufbau von tragfähigen Lebensmittelsicherheits-strukturen. Dies geschieht durch die Information von Fachdelegationen und die Schulung einzelner Mitarbeiter. Mit einigen Partnerbehörden pflegt das BVL seit Jahren intensive Kooperationen. Als Mitglied in Ausschüssen und Gremien internationaler Organisationen betreibt das BVL einen regen internationalen fachlichen Wissens- und Erfahrungsaustausch. Alle diese Kontakte dienen auch der optimalen Vernetzung für den Fall einer grenzüberschreitenden Lebensmittelkrise.
Adresse
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- Bundesallee 50, Gebäude 247
- 38116 Braunschweig
- Telefon: 0531/21497-0
- Telefax :0531/21497-299
- E-Mail: poststelle@bvl.bund.de
Quelle- Weblink
Abgerufen: 23.06.2017