EU - Wettbewerb Innovation (CIP) - Fazilität für KMU
Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) - Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU (GIF)
Förderart: | Beteiligung |
Förderbereich: | Existenzgründung & -festigung; Forschung & Innovation (themenoffen); Unternehmensfinanzierung |
Fördergebiet: | Bund |
Förderberechtigte: | Unternehmen |
Ansprechpartner: | Europäischer Investitionsfonds (EIF) |
Übersicht
Ziel und Gegenstand
Die auf der Grundlage des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007–2013) eingerichtete Fazilität soll dazu beitragen, innovativen KMU mit großem Wachstumspotential den Zugang zu Beteiligungs- bzw. Risikokapital zu erleichtern.
Die Fazilität besteht aus zwei Teilen: GIF 1 deckt Investitionen in der Startphase (Vorbereitungs- und Anlauffinanzierung), GIF 2 Investitionen in der Expansionsphase ab.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Finanzintermediäre, die für innovative KMU tätig sind, z.B. Risikokapitalfonds, Beteiligungsgesellschaften und Banken.
Kleine und mittlere Unternehmen sind nicht direkt antragsberechtigt, sondern werden durch die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen mittelbar begünstigt.
Das Programm steht neben den Mitgliedstaaten der EU unter bestimmten Voraussetzungen auch den EWR-Staaten, den Beitritts- und Kandidatenländern, den Ländern des westlichen Balkans sowie weiteren Staaten offen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital an Finanzintermediäre.
- GIF 1 (Risikokapital für innovative KMU in der Frühphase): Der Europäische Investitionsfonds (EIF) kann normalerweise 10 bis 25% und in besonderen Fällen bis zu 50% der gesamten Mittel des intermediären Venture-Kapital-Fonds investieren.
- GIF 2 (Risikokapital für KMU mit starkem Wachstumspotenzial in der Expansionsphase): Der Europäische Investitionsfonds (EIF) kann 7,5% bis 15% und in besonderen Fällen bis zu 50% der gesamten Mittel des intermediären Venture-Kapital-Fonds investieren.
Budget
Für die Durchführung des Programms stehen in den Jahren 2007 bis 2013 insgesamt rund 550 Mio. EUR aus Mitteln des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zur Verfügung.
Antragsverfahren
Anträge können ausschließlich von Finanzintermediären gestellt werden. Kleine und mittlere Unternehmen sind nicht unmittelbar antragsberechtigt, sondern profitieren mittelbar von der Verbesserung der Finanzierungsbedingungen.
Weiterführende Informationen:
- Europäischer Investitionsfonds (EIF)
- 43, avenue J.F. Kennedy
- L-2968 Luxemburg-Kirchberg
- Tel. (0 03 52) 42 66 88-1
- Fax (0 03 52) 42 66 88-2 00
- E-Mail: cip.venturecapital(at)eif.org
- Internet: http://www.eif.org
Ein Verzeichnis aller Fonds, mit denen der EIF einen Vertrag geschlossen hat, ist im Internet unter http://www.access2finance.eu erhältlich.
Quelle
Bekanntmachung über die Durchführung der Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007–2013), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 302 vom 14. Dezember 2007, S. 8; Informationen des Europäischen Investitionsfonds (EIF), Stand Februar 2013.
Quelle
- Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) - Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU - Abgerufen: 14.05.2013