Sollzinssatz
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Mit dem Sollzinssatz (frühere Bezeichnung: Nominalzinssatz) wird ein an den Kreditnehmer überlassener Kredit verzinst. Bei der Berechnung wird der Nettokreditbetrag zugrunde gelegt. Der Sollzinssatz wird vertraglich vereinbart und in Prozent bezogen auf ein Jahr (% p. a.) angegeben. Anders als der Effektivzinssatz stellt der Sollzinssatz nur einen Kostenbestandteil eines Kredits dar. Für den Vergleich von Kreditangeboten wird daher der Effektivzinssatz, der sämtliche Kreditnebenkosten berücksichtigt, empfohlen.
Quelle
- KfW-Glossareinträge N-S - Abgerufen: 28.02.2012