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- Mit den [[Sanierung|Modernisierungsmaßnahmen]] soll bis zum 01.03.2008 begonnen werden. | - Mit den [[Sanierung|Modernisierungsmaßnahmen]] soll bis zum 01.03.2008 begonnen werden. | ||
- Es sind festgelegte Modernisierungsstandards einzuhalten. | - Es sind festgelegte Modernisierungsstandards einzuhalten. | ||
- Zur Qualitätssicherung sollen 2 Blower-Door-Messungen (nach Fertigstellung der luftdichten Ebene und nach Fertigstellung der Bauarbeiten) und eine Thermografie-Untersuchung nach der [[Sanierung]] durchgeführt werden. | - Zur Qualitätssicherung sollen 2 Blower-Door-Messungen (nach Fertigstellung der luftdichten Ebene und nach Fertigstellung der Bauarbeiten) und eine [[Thermografie]]-Untersuchung nach der [[Sanierung]] durchgeführt werden. | ||
Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien. | Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien. |