48.791
Bearbeitungen
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
Gefördert wird die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern, der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Gefördert werden Gebäude, deren Energiebedarf deutlich besser als der in der [[Energieeinsparverordnung|Energieeinsparverordnung (EnEV)]] für dieses Gebäude vorgeschriebene Grenzwert ist. Die Zahl nach dem Begriff [[KfW-Effizienzhaus]] zeigt auf, welchen maximalen Energiebedarf das Gebäude gegenüber einem Standard-Neubau haben darf. Der zulässige Energiebedarf eines KfW-Effizienzhauses 55 beträgt somit nur 55 % des für dieses Gebäude maximal zulässigen Energiebedarfs nach [[EnEV]]. | Gefördert wird die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern, der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Gefördert werden Gebäude, deren Energiebedarf deutlich besser als der in der [[Energieeinsparverordnung|Energieeinsparverordnung (EnEV)]] für dieses Gebäude vorgeschriebene Grenzwert ist. Die Zahl nach dem Begriff [[KfW-Effizienzhaus]] zeigt auf, welchen maximalen Energiebedarf das Gebäude gegenüber einem Standard-Neubau haben darf. Der zulässige Energiebedarf eines KfW-Effizienzhauses 55 beträgt somit nur 55 % des für dieses Gebäude maximal zulässigen Energiebedarfs nach [[EnEV]]. | ||
=== | ==Gültigkeit seit 01.10.2009== | ||
mit Antragstellung bis 31.12.2009 | Am 01.10.2009 trat die novellierte [[EnEV|EnEV<sub>2009</sub>]] in Kraft. Die energetischen Anforderungen liegen ca. 30 % unter den vorherigen Standards. | ||
Da die Bezeichnungen KfW-Effizienzhaus 55 (bzw. [[KfW-Effizienzhaus 70]]) die prozentual zulässigen Höchstwerte in Anlehnung an die geltende [[EnEV|EnEV<sub>2009</sub>]] widerspiegeln, ist eine Anpassung an die neuen Standards erforderlich. | |||
Das [[KfW-Effizienzhaus 55]] gemäß EnEV<sub>2009</sub> (ab Anfang 2010) benötigt nur 55 % der Energie, die ein Neubau in Deutschland maximal verbrauchen darf. Der [[Transmissionswärmeverlust]] liegt bei 70 % im Vergleich zum Referenzgebäude. Es ist derzeit der höchste von der KfW gesetzte Förderstandard. | |||
Weitere Infos hierzu unter: [[KfW Förderinfo EnEV 2009]] | |||
===Regularien bis 30.09.2009=== | |||
mit Option zur Antragstellung bis 31.12.2009 | |||
* [[Primärenergie|Jahres-Primärenergiebedarf]] Q<sub>p</sub>: max. 40 kWh/(m²a) bezogen auf die [[Gebäudenutzfläche]] A<sub>N</sub>. | * [[Primärenergie|Jahres-Primärenergiebedarf]] Q<sub>p</sub>: max. 40 kWh/(m²a) bezogen auf die [[Gebäudenutzfläche]] A<sub>N</sub>. | ||
* [[Primärenergie|Jahres-Primärenergiebedarf]] Q<sub>p</sub> und [[Transmissionswärmeverlust]] H<sub>T</sub>´: max. 55 % der nach [[Energieeinsparverordnung|EnEV<sub>2007</sub>]] zulässigen Werte. | * [[Primärenergie|Jahres-Primärenergiebedarf]] Q<sub>p</sub> und [[Transmissionswärmeverlust]] H<sub>T</sub>´: max. 55 % der nach [[Energieeinsparverordnung|EnEV<sub>2007</sub>]] zulässigen Werte. | ||
Zeile 13: | Zeile 22: | ||
* Jahres-Heizwärmebedarf Q<sub>h</sub>: max. 15 kWh pro m² Wohnfläche | * Jahres-Heizwärmebedarf Q<sub>h</sub>: max. 15 kWh pro m² Wohnfläche | ||
Dieser Standard löste das bis 31.03.09 gültige Programm [[KfW-40 Haus]] ab. | Dieser Standard löste das bis 31.03.09 gültige Programm [[KfW-40 Haus]] ab. | ||
10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter [[Gebäudenutzfläche]] im Jahr. | 10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter [[Gebäudenutzfläche]] im Jahr. |