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===Unterscheidung der Klauseln=== | ===Unterscheidung der Klauseln=== | ||
* '''Stand der Technik''': aktuellere Stufe technischer Entwicklung, jedoch ggf. fehlende langfristige Praxiserfahrung. | * '''Stand der Technik''': aktuellere Stufe technischer Entwicklung, jedoch ggf. fehlende langfristige Praxiserfahrung. | ||
* '''anerkannte Regeln der Technik''': Auf breiter Ebene eingeführte und bewährte Technologie (mitunter überholt vom | * '''anerkannte Regeln der Technik''': Auf breiter Ebene eingeführte und bewährte Technologie (mitunter überholt vom ''Stand der Technik''). <br> | ||
Von Bauausführenden wird regulär die Einhaltung der ''anerkannten Regeln der Technik'' gefordert. Dies allgemein begründet mit der Dauerhaftigkeit des Werkes und dem voraus-zusetzendem Kenntnisstand. | Von Bauausführenden wird regulär die Einhaltung der ''anerkannten Regeln der Technik'' gefordert. Dies allgemein begründet mit der Dauerhaftigkeit des Werkes und dem voraus-zusetzendem Kenntnisstand. | ||