Gefahrstoff: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gefahrstoffe''' werden gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO §3a, 1) definiert:
'''Gefahrstoffe, Gefährliche Stoffe''' oder gefährliche Zubereitungen sind gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO §3a, 1) Stoffe, die:
;Gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen sind Stoffe, die:
:explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leicht entzündlich, entzündlich
:explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leicht entzündlich, entzündlich
:sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, sensibilsierend, reizend
:sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, sensibilsierend, reizend

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