Gefahrstoff: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
13 Bytes hinzugefügt ,  20:05, 27. Jan. 2010
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
K (hat Gefahrstoffe nach Gefahrstoff verschoben)
K
Zeile 2: Zeile 2:
:explosionsgefährlich, hochentzündlich, leicht entzündlich, brandfördernd,  
:explosionsgefährlich, hochentzündlich, leicht entzündlich, brandfördernd,  
:sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, sensibilsierend, reizend, umweltgefährlich sind.  
:sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, sensibilsierend, reizend, umweltgefährlich sind.  
:Ausgenommen sind: gefährliche Eigenschaften ionisierender Strahlen
:Ausgenommen: gefährliche Eigenschaften ionisierender Strahlen
Dazu zählen auch: '''[[CMR Stoff]]e''': krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe. <br>
Dazu zählen aber auch: '''[[CMR Stoff]]e''': krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe. <br>
Diese sind in der EU-Richtlinie 67/548 erfasst, als Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften definiert, die zu großer Besorgnis Anlass geben.
Diese sind in der EU-Richtlinie 67/548 erfasst, als Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften definiert, die zu großer Besorgnis Anlass geben.


Zeile 11: Zeile 11:
;GisChem:Die als GisChem geführte Datenbank wird von Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie zur öffentlichen Einsicht angeboten.  
;GisChem:Die als GisChem geführte Datenbank wird von Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie zur öffentlichen Einsicht angeboten.  


;NIK-Werteliste:In der NIK-Werte-Liste werden ca. 160 Substanzen aufgelistet, die auf der Basis von CAS-Nummern die Grenzwerte für die gesundheitliche Bewetung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten festlegt. Diese Bewertungen werden vom Ausschuss gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) auf der Grundlage der EU Richtlinie 89/106/EWG unter Leitung des Umweltbundesamtes und des Deutschen Instituts für Bautechnik erarbeitet
;NIK-Werteliste:In der NIK-Werte-Liste werden ca. 160 Substanzen aufgelistet, die auf der Basis von CAS-Nummern die Grenzwerte für die gesundheitliche Bewetung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen ([[VOC]] und [[SVOC]]) aus Bauprodukten festlegt. Diese Bewertungen werden vom Ausschuss gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten ([[AgBB]]) auf der Grundlage der EU Richtlinie 89/106/EWG unter Leitung des Umweltbundesamtes und des Deutschen Instituts für Bautechnik erarbeitet.


;R-Sätze:In den R-Sätzen werden die Risiken und besondere Gefahren gemäß der Gefahrstoffverordnung aufgelistet, die im Umgang mit diesen Produkten oder Stoffen entstehen können. In der Regel finden diese R-Sätze Verwendung in den Sicherheitsdatenblättern und auf den Kennzeichnungsschildern.  
;R-Sätze:In den R-Sätzen werden die Risiken und besondere Gefahren gemäß der Gefahrstoffverordnung aufgelistet, die im Umgang mit diesen Produkten oder Stoffen entstehen können. In der Regel finden diese R-Sätze Verwendung in den Sicherheitsdatenblättern und auf den Kennzeichnungsschildern.  


;S-Sätze:In den S-Sätzen werden die Schutzhinweise für besondere Gefahren gemäß der Gefahrstoffverordnung aufgelistet, die im Umgang mit diesen Produkten oder Stoffen entstehen können. In der Regel finden diese S-Sätze Verwendung in den Sicherheitsdatenblätter und auf den kennzeichnungsschildern.
;S-Sätze:In den S-Sätzen werden die Schutzhinweise für besondere Gefahren gemäß der Gefahrstoffverordnung aufgelistet, die im Umgang mit diesen Produkten oder Stoffen entstehen können. In der Regel finden diese S-Sätze Verwendung in den Sicherheitsdatenblätter und auf den Kennzeichnungsschildern.
;Giscode:Mit dieser freiwilligen Kennzeichnung werden Verlegewerkstoffe aufgrund ihrer Emissionen in 21 Produktgruppen unterteilt.  
;Giscode:Mit dieser freiwilligen Kennzeichnung werden Verlegewerkstoffe aufgrund ihrer Emissionen in 21 Produktgruppen unterteilt.  

Navigationsmenü