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In den '''S-Sätzen''' werden die Schutzhinweise für besondere Gefahren gemäß der Gefahrstoffverordnung aufgelistet, die im Umgang mit diesen Produkten oder Stoffen entstehen können. In der Regel finden diese S-Sätze Verwendung in den Sicherheitsdatenblätter und auf den Kennzeichnungsschildern. | |||
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* Links der S-Sätze weisen auf die Richtlinie 67/548/EWG. Sie können dort entnehmen, wie der betreffende S-Satz zu verwenden ist. | * Links der S-Sätze weisen auf die Richtlinie 67/548/EWG. Sie können dort entnehmen, wie der betreffende S-Satz zu verwenden ist. |