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In den '''S-Sätzen''' werden die Schutzhinweise für besondere Gefahren gemäß der Gefahrstoffverordnung aufgelistet, die im Umgang mit diesen Produkten oder Stoffen entstehen können. In der Regel finden diese S-Sätze Verwendung in den Sicherheitsdatenblätter und auf den Kennzeichnungsschildern. | In den '''S-Sätzen''' werden die Schutzhinweise für besondere Gefahren gemäß der [[Gefahrstoffverordnung]] aufgelistet, die im Umgang mit diesen Produkten oder Stoffen entstehen können. In der Regel finden diese S-Sätze Verwendung in den Sicherheitsdatenblätter und auf den Kennzeichnungsschildern. | ||
Hinweise: | Hinweise: | ||
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S9: Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.<br /> | S9: Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.<br /> | ||
''S10 (veraltet): Inhalt feucht halten.<br />'' | ''S10 (veraltet): Inhalt feucht halten.<br />'' | ||
:(''Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />'' | :(''Dieser S-Satz ist in der Novellierung der [[GefStoffV]] vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />'' | ||
''S11(veraltet): Zutritt von Luft verhindern.<br />'' | ''S11(veraltet): Zutritt von Luft verhindern.<br />'' | ||
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />'' | :''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der [[GefStoffV]] vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />'' | ||
S12: Behälter nicht gasdicht verschließen.<br /> | S12: Behälter nicht gasdicht verschließen.<br /> | ||
S13: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.<br /> | S13: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.<br /> | ||
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S30: Niemals Wasser hinzufügen.<br /> | S30: Niemals Wasser hinzufügen.<br /> | ||
''S31 (veraltet): Von explosionsfähigen Stoffen fernhalten.<br />'' | ''S31 (veraltet): Von explosionsfähigen Stoffen fernhalten.<br />'' | ||
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />'' | :''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der [[GefStoffV]] vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />'' | ||
S33: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.<br /> | S33: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.<br /> | ||
''S34 (veraltet): Schlag und Reibung vermeiden.<br />'' | ''S34 (veraltet): Schlag und Reibung vermeiden.<br />'' | ||
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />'' | :''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der [[GefStoffV]] vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />'' | ||
S35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.<br /> | S35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.<br /> | ||
''Merck S35.1: Abfälle und Behälter müssen durch Behandeln mit 2 %iger Natronlauge beseitigt werden.<br />'' | ''Merck S35.1: Abfälle und Behälter müssen durch Behandeln mit 2 %iger Natronlauge beseitigt werden.<br />'' | ||
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''Riedel-de Haen S43A: Zum Löschen Sand (niemals Wasser) verwenden.<br />'' | ''Riedel-de Haen S43A: Zum Löschen Sand (niemals Wasser) verwenden.<br />'' | ||
''S44 (veraltet): Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen. (Wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen.)<br />'' | ''S44 (veraltet): Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen. (Wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen.)<br />'' | ||
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />'' | :''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der [[GefStoffV]] vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />'' | ||
S45: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen. (Wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen.)<br /> | S45: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen. (Wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen.)<br /> | ||
S46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.<br /> | S46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.<br /> | ||
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S53: Exposition vermeiden! Vor Gebrauch besondere Anweisung einholen.<br /> | S53: Exposition vermeiden! Vor Gebrauch besondere Anweisung einholen.<br /> | ||
''S54 (veraltet): Vor Ableitung in Kläranlagen Einwilligung der zuständigen Behörden einholen.<br />'' | ''S54 (veraltet): Vor Ableitung in Kläranlagen Einwilligung der zuständigen Behörden einholen.<br />'' | ||
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />'' | :''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der [[GefStoffV]] vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />'' | ||
''S55 (veraltet): Vor Ableitung in die Kanalisation oder in Gewässer nach dem Stand der Technik behandeln.<br />'' | ''S55 (veraltet): Vor Ableitung in die Kanalisation oder in Gewässer nach dem Stand der Technik behandeln.<br />'' | ||
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />'' | :''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der [[GefStoffV]] vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />'' | ||
S56: Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.<br /> | S56: Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.<br /> | ||
S57: Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.<br /> | S57: Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.<br /> | ||
''S58 (veraltet): Als gefährlichen Abfall entsorgen.<br />'' | ''S58 (veraltet): Als gefährlichen Abfall entsorgen.<br />'' | ||
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />'' | :''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der [[GefStoffV]] vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />'' | ||
S59: Information zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller / Lieferanten erfragen.<br /> | S59: Information zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller / Lieferanten erfragen.<br /> | ||
S60: Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.<br /> | S60: Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.<br /> |