S-Sätze: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
36 Bytes hinzugefügt ,  18:54, 11. Feb. 2010
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
K
K
Zeile 1: Zeile 1:
In den '''S-Sätzen''' werden die Schutzhinweise für besondere Gefahren gemäß der Gefahrstoffverordnung aufgelistet, die im Umgang mit diesen Produkten oder Stoffen entstehen können. In der Regel finden diese S-Sätze Verwendung in den Sicherheitsdatenblätter und auf den Kennzeichnungsschildern.  
In den '''S-Sätzen''' werden die Schutzhinweise für besondere Gefahren gemäß der [[Gefahrstoffverordnung]] aufgelistet, die im Umgang mit diesen Produkten oder Stoffen entstehen können. In der Regel finden diese S-Sätze Verwendung in den Sicherheitsdatenblätter und auf den Kennzeichnungsschildern.  


Hinweise:
Hinweise:
Zeile 30: Zeile 30:
S9: Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.<br />
S9: Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.<br />
''S10 (veraltet): Inhalt feucht halten.<br />''
''S10 (veraltet): Inhalt feucht halten.<br />''
:(''Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
:(''Dieser S-Satz ist in der Novellierung der [[GefStoffV]] vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
''S11(veraltet): Zutritt von Luft verhindern.<br />''
''S11(veraltet): Zutritt von Luft verhindern.<br />''
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der [[GefStoffV]] vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
S12: Behälter nicht gasdicht verschließen.<br />
S12: Behälter nicht gasdicht verschließen.<br />
S13: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.<br />
S13: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.<br />
Zeile 82: Zeile 82:
S30: Niemals Wasser hinzufügen.<br />
S30: Niemals Wasser hinzufügen.<br />
''S31 (veraltet): Von explosionsfähigen Stoffen fernhalten.<br />''
''S31 (veraltet): Von explosionsfähigen Stoffen fernhalten.<br />''
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der [[GefStoffV]] vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
S33: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.<br />
S33: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.<br />
''S34 (veraltet): Schlag und Reibung vermeiden.<br />''
''S34 (veraltet): Schlag und Reibung vermeiden.<br />''
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der [[GefStoffV]] vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
S35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.<br />
S35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.<br />
''Merck S35.1: Abfälle und Behälter müssen durch Behandeln mit 2 %iger Natronlauge beseitigt werden.<br />''
''Merck S35.1: Abfälle und Behälter müssen durch Behandeln mit 2 %iger Natronlauge beseitigt werden.<br />''
Zeile 107: Zeile 107:
''Riedel-de Haen S43A: Zum Löschen Sand (niemals Wasser) verwenden.<br />''
''Riedel-de Haen S43A: Zum Löschen Sand (niemals Wasser) verwenden.<br />''
''S44 (veraltet): Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen. (Wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen.)<br />''
''S44 (veraltet): Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen. (Wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen.)<br />''
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der [[GefStoffV]] vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
S45: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen. (Wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen.)<br />
S45: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen. (Wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen.)<br />
S46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.<br />
S46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.<br />
Zeile 125: Zeile 125:
S53: Exposition vermeiden! Vor Gebrauch besondere Anweisung einholen.<br />
S53: Exposition vermeiden! Vor Gebrauch besondere Anweisung einholen.<br />
''S54 (veraltet): Vor Ableitung in Kläranlagen Einwilligung der zuständigen Behörden einholen.<br />''
''S54 (veraltet): Vor Ableitung in Kläranlagen Einwilligung der zuständigen Behörden einholen.<br />''
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der [[GefStoffV]] vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
''S55 (veraltet): Vor Ableitung in die Kanalisation oder in Gewässer nach dem Stand der Technik behandeln.<br />''
''S55 (veraltet): Vor Ableitung in die Kanalisation oder in Gewässer nach dem Stand der Technik behandeln.<br />''
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der [[GefStoffV]] vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
S56: Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.<br />
S56: Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.<br />
S57: Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.<br />
S57: Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.<br />
''S58 (veraltet): Als gefährlichen Abfall entsorgen.<br />''
''S58 (veraltet): Als gefährlichen Abfall entsorgen.<br />''
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
:''(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der [[GefStoffV]] vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)<br />''
S59: Information zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller / Lieferanten erfragen.<br />
S59: Information zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller / Lieferanten erfragen.<br />
S60: Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.<br />
S60: Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.<br />

Navigationsmenü