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'''Gefahrstoffe''' oder gefährliche Zubereitungen (Stoffgemische) sind gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO §3a, 1) Stoffe, die: | '''Gefahrstoffe''' oder gefährliche Zubereitungen (Stoffgemische) sind gemäß [[Gefahrstoffverordnung]] (GefStoffVO §3a, 1) Stoffe, die: | ||
:explosionsgefährlich, hochentzündlich, leicht entzündlich, brandfördernd, | :explosionsgefährlich, hochentzündlich, leicht entzündlich, brandfördernd, | ||
:sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, sensibilsierend, reizend, umweltgefährlich sind. | :sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, sensibilsierend, reizend, umweltgefährlich sind. |