Erhöhte Anforderung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
944 Bytes hinzugefügt ,  13:24, 4. Mär. 2010
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
K
Zeile 15: Zeile 15:


===Zusatzmaßnahmen===
===Zusatzmaßnahmen===
Die Zusatzmaßnahmen sind nunmehr in die Klassen 1 bis 6 eingeteilt, wobei die Klasse 1 der höchsten Schutzanforderung (wasserdichtes Unterdach) und Klasse 6 dem geringsten Schutz (lose überlappte Unterspannung) entspricht.
Neben der Einteilung in 6 Klassen ist neu eingeführt, die Definition einer naht- und perforationsgesicherten [[Unterspannung]] oder [[Unterdeckung]]. Diese Zusatzmaßnahme erfordert ein Ab- oder Verkleben der Bahn oder der Platten; und je nach Werkstoff eine zusätzliche [[Nageldichtung]].


Neu ist die Definition einer naht- und perforationsgesicherten [[Unterspannung]] oder [[Unterdeckung]]. Bei dieser Zusatzmaßnahme ist ein Ab- oder Verkleben der Bahn oder der Platten; und je nach Werkstoff eine zusätzliche [[Nageldichtung]] erforderlich.  
Die Zuordnung von Zusatzmaßnahmen basiert auf den in den jeweiligen Fachregel definierten [[Regeldachneigung]]en und Anforderungen. Bei Festlegungen in mehreren Regelwerksteilen, z.B. sowohl in Fachregeln als auch im "Merkblatt Wärmeschutz bei Dach und Wand", ist die höherwertige Einstufung (Klasse) anzuwenden.
 
Besondere klimatische Verhältnisse, exponierte Lage des Gebäudes, große [[Sparren]]längen, [[Kehle]]n, [[Dachgaube]]nanlagen, Auf- oder Indachsysteme oder sonstige besondere Anforderungen erfordern eine individuelle Bewertung und ggf. höherwertige Einstufung.
 
Systeme, z.B. Wärmedämmsysteme, die nicht in der Tabelle 1 enthalten sind, jedoch die Funktion einer [[Unterspannung]], einer [[Unterdeckung]] oder eines [[Unterdach]]es erfüllen, müssen entsp. ihrer Art einer Einstufung (Klasse) zugeordnet werden. Der Eignungsnachweis ist vom Hersteller zu erbringen (Ziff. 2.5.2). Es wird empfohlen, sich die unter Beachtung der Herstellerverarbeitungsvorschriften zu erbringende Einstufung (Klasse) vom Hersteller bestätigen zu lassen.
 
Das Zubehör muss den Anforderungen der Produktdatenblätter entsprechen.


==== Übersicht angelehnt an Tabelle 1.1  ====
==== Übersicht angelehnt an Tabelle 1.1  ====

Navigationsmenü