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Zusammenfassung laut Begriffsdefinition vom [[ZVDH]] im "[[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1]]" vom 01-2010: | |||
===Behelfsdeckungen=== | |||
Die Erfordernis für Behelfsdeckungen besteht ggf. auf zu Wohnzwecken genutzen / wärmegedämmten Dächern. | |||
* Die Schaffung von Behelfsdeckungen kann erfolgen durch Abplanen, Einhausen oder regensichernde Zusatzmaßnahmen.<br /> Diese Aussage weist, darauf hin, dass Behelfsdeckungen grundsätzlich als '''temporäre Maßnahme''' angesehen werden. | |||
* [[Unterdach|Unterdächer]] können die Funktion der Behelfsdeckungen erfüllen. | |||
* [[Unterdeckung]]en und [[Unterspannung]]en können das Kriterium "Behelfsdeckung" erfüllen, wenn sie vorübergehend den regensichernden Schutz übernehmen können. | |||
[[Kategorie:Außendichtung]][[Kategorie:Dach]][[Kategorie:Konstruktion]][[Kategorie:Glossar]] | ;Mit anderen Worten: | ||
[[Unterdeckbahn|Unterdeck-]] und [[Unterspannbahn]]en gelten per se nicht als Behelfsdeckung, sondern sind zunächst rein regensichernde Zusatzmaßnahmen unterhalb der eigentlichen [[Dachdeckung]]. Diese Bahnen '''können''' aber bei entsprechend zusätzlichen Nachweisen und Systemfreigaben als Behelfsdeckung dienen. So sind Nachweise zu erbringen für: | |||
* Widerstand gegen Schlagregen | |||
* erhöhte Anforderungen an die Alterung | |||
Herstellerseits sind herauszugeben: | |||
* Angaben zur [[Freibewitterung]]szeit, unter Zusicherung der Materialeigenschaften | |||
* geeignetes Systemzubehör. | |||
Siehe auch: [[Vordeckung]] | |||
{{Rechtshinweis}} | |||
[[Kategorie:Außendichtung]][[Kategorie:Winddichtung außen]][[Kategorie:Dach]][[Kategorie:Konstruktion]][[Kategorie:Glossar]] |