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[[Unterdeckbahn|Unterdeck-]] und [[Unterspannbahn]]en gelten per se nicht als Behelfsdeckung, sondern sind zunächst rein regensichernde Zusatzmaßnahmen unterhalb der eigentlichen [[Dachdeckung]]. Diese Bahnen '''können''' aber bei entsprechend zusätzlichen Nachweisen und Systemfreigaben als Behelfsdeckung dienen. So sind Nachweise für den '''Widerstand gegen Schlagregen''' | [[Unterdeckbahn|Unterdeck-]] und [[Unterspannbahn]]en gelten per se nicht als Behelfsdeckung, sondern sind zunächst rein regensichernde Zusatzmaßnahmen unterhalb der eigentlichen [[Dachdeckung]]. Diese Bahnen '''können''' aber bei entsprechend zusätzlichen Nachweisen und Systemfreigaben als Behelfsdeckung dienen. So sind Nachweise zu erbringen für: * den '''Widerstand gegen Schlagregen''' | ||
* '''erhöhte Anforderungen an die Alterung''' | |||
Herstellerseits sind herauszugeben: | |||
* Angaben zur '''Freibewitterungszeit''', unter Zusicherung der '''Materialeigenschaften''' | |||
* geeignetes '''Systemzubehör''' | |||
Siehe auch: [[Vordeckung]] | Siehe auch: [[Vordeckung]] |