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[[Unterdeckbahn|Unterdeck-]] und [[Unterspannbahn]]en gelten per se nicht als Behelfsdeckung, sondern sind zunächst rein regensichernde Zusatzmaßnahmen unterhalb der eigentlichen [[Dachdeckung]]. Diese Bahnen '''können''' aber bei entsprechend zusätzlichen Nachweisen und Systemfreigaben als Behelfsdeckung dienen. So sind Nachweise zu erbringen für: | [[Unterdeckbahn|Unterdeck-]] und [[Unterspannbahn]]en gelten per se nicht als Behelfsdeckung, sondern sind zunächst rein regensichernde Zusatzmaßnahmen unterhalb der eigentlichen [[Dachdeckung]]. Diese Bahnen '''können''' aber bei entsprechend zusätzlichen Nachweisen und Systemfreigaben als Behelfsdeckung dienen. So sind Nachweise zu erbringen für: | ||
* | * Widerstand gegen Schlagregen | ||
* | * erhöhte Anforderungen an die Alterung | ||
Herstellerseits sind herauszugeben: | Herstellerseits sind herauszugeben: | ||
* Angaben zur | * Angaben zur [[Freibewitterung]]szeit, unter Zusicherung der Materialeigenschaften | ||
* geeignetes | * geeignetes Systemzubehör. | ||