Gefahrstoff: Unterschied zwischen den Versionen

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;[[REACH]]:Durch das REACH-System soll das europäische Chemikalienrecht grundlegend reformiert und geordnet werden. Das REACH-System (''Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals'' - Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe) soll zukünftig mehr als 40 Richtlinien und Verordnungen im Rahmen des Chemikalienrechts der Bundesrepublik Deutschland ersetzen.  
;[[REACH]]:Durch das REACH-System soll das europäische Chemikalienrecht grundlegend reformiert und geordnet werden. Das REACH-System (''Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals'' - Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe) soll zukünftig mehr als 40 Richtlinien und Verordnungen im Rahmen des Chemikalienrechts der Bundesrepublik Deutschland ersetzen.  


Die künftige REACH-Richtline verlangt vom jeweiligen Inverkehrbringer (Hersteller, Importeur), dass er für die Sicherheit seiner Chemikalien in soweit selber verantwortlich ist, dass er die zur Bewertung dafür notwendigen Daten auch selber beschafft (Beweislastumkehr). Registrierungspflichtig und damit im REACH-Verfahren erfasst sind grundsätzlich Chemikalien, die ab einer Tonne pro Jahr produziert werden. Ab einer Menge von 10 Tonnen pro Jahr ergibt sich die Pflicht zur Erstellung von Stoffsicherheitsberichten (CSR = Chemical Safety Reports) und gegebenenfalls zu Vorschlägen zur Risikominimierung.
Von den ca. 30.000 Stoffen, die jährlich mit mehr als einer Tonne produziert werden, sind bisher nur 140 ausreichend auf ihre Wirkung hin untersucht wurden. Durch die Inverkehrbringung dieser ungeprüften Substanzen sind auch Verbraucher einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Gemäß dem Bedarfsgegenständegesetz hat der Verbraucher ein Recht auf gesundheitliche Unversehrtheit, die im Widerspruch zu dieser Situation steht. Somit wird aus Verbrauchersicht eine Kennzeichnung von Gefahrstoffen und besonders gefährlichen Stoffen auf Produkten gefordert, die durch eine Offenlegung der Gefahrstoffe in öffentlich zugänglichen Datenbanken sichtbar zu machen sind.


;Umwelt-Kennzeichen:werden unterschieden nach:
;Umwelt-Kennzeichen:werden unterschieden nach:


:'''ISO 14024'''
:'''ISO 14024'''
:Typ I Kennzeichen nach DIN EN ISO 14024  richtet sich an private und gewerbliche Endverbraucher und hat in der Regel einen bewertenden Charakter. (z.B. Blauer Engel / Umweltblume / FSC / natureplus)  
:Typ I Kennzeichen nach [[DIN EN ISO 14024]]   richtet sich an private und gewerbliche Endverbraucher und hat in der Regel einen bewertenden Charakter. (z.B. Blauer Engel / Umweltblume / FSC / natureplus)  
:'''ISO 14021'''
:'''ISO 14021'''
:Typ II Kennzeichen nach DIN ISO 14021 liegt in der alleinigen Verantwortung des Herstellers und wird als herstellerdefiniertes Marketinginstrument eingesetzt. (z.B. FCKW-frei / biologisch abbaubar / 100% recycelt)  
:Typ II Kennzeichen nach [[DIN ISO 14021]] liegt in der alleinigen Verantwortung des Herstellers und wird als herstellerdefiniertes Marketinginstrument eingesetzt. (z.B. FCKW-frei / biologisch abbaubar / 100% recycelt)  
:'''[[ISO 14025]]'''
:'''[[ISO 14025]]'''
:Typ III Kennzeichen nach ISO TR 14025  ist gegenwärtig im Aufbau begriffen.
:Typ III Kennzeichen nach ISO TR 14025  ist gegenwärtig im Aufbau begriffen.

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