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'''CMR Stoffe''' (''cancerogen, mutagen, reproduktionstoxisch'', in Deutschland auch "'''KMR'''") sind [[Gefahrstoffe]] gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO) mit zusätzlichem Gefährdungspotential. | '''CMR Stoffe''' (''cancerogen, mutagen, reproduktionstoxisch'', in Deutschland auch "'''KMR'''") sind [[Gefahrstoffe]] gemäß [[Gefahrstoffverordnung]] (GefStoffVO) mit zusätzlichem Gefährdungspotential. | ||
Diese krebserregenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffe sind in der EU-Richtlinie 67/548 erfasst. Sie sind als Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften definiert, die zu großer Besorgnis Anlass geben. Aufgelistet sind dort ca. 850 Stoffe nach | Diese krebserregenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffe sind in der EU-Richtlinie 67/548 erfasst. Sie sind als Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften definiert, die zu großer Besorgnis Anlass geben. Aufgelistet sind dort ca. 850 Stoffe nach | ||
* Kategorie 1: aus Erfahrung beim Menschen nachgewiesen - Kennzeichnung: "T - giftig", bei akuter Toxizität: "T+" | * Kategorie 1: aus Erfahrung beim Menschen nachgewiesen - Kennzeichnung: "T - giftig", bei akuter Toxizität: "T+" |