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Eine Vergütung erfolgt, wenn sich gem. §23 Abs. 5 Nr. 2 EEG nach der Errichtung bzw. der Modernisierung der Anlage nachweislich der ökologische Zustand gegenüber dem vorherigen Zustand wesentlich verbessert worden ist. | Eine Vergütung erfolgt, wenn sich gem. §23 Abs. 5 Nr. 2 EEG nach der Errichtung bzw. der Modernisierung der Anlage nachweislich der ökologische Zustand gegenüber dem vorherigen Zustand wesentlich verbessert worden ist. | ||
====[[KfW Erneuerbare Energien|KfW-Programm Erneuerbare Energien]]=== | ====[[KfW Erneuerbare Energien|KfW-Programm Erneuerbare Energien]]==== | ||
Zinsgünstige Darlehen aus dem KfW-Programm Erneuerbarer Energien können unter anderem Unternehmen erhalten, für Anlagen zur Stromerzeugung gemäß EEG – also auch aus Wasserkraft. Dabei wird die Errichtung, der Erwerb oder die Erweiterung solcher Anlagen gefördert. | Zinsgünstige Darlehen aus dem KfW-Programm Erneuerbarer Energien können unter anderem Unternehmen erhalten, für Anlagen zur Stromerzeugung gemäß EEG – also auch aus Wasserkraft. Dabei wird die Errichtung, der Erwerb oder die Erweiterung solcher Anlagen gefördert. | ||
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====Andere Förderprogramme==== | ====Andere Förderprogramme==== | ||
An dieser Stelle kann nur auf wesentliche Förderprogramme hingewiesen werden. Weitere Möglichkeiten der Förderung bieten möglicherweise die Länder. Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang auf das '''Programm zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit sächsischer Fließgewässer''' hingewiesen, das vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft initiiert wurde. Ziel der Förderung ist dauerhaft die ökologische Durchgängigkeit sächsischer Fließgewässer zu sichern bzw. wieder herzustellen. Das Programm dient dem Erhalt, der Verbesserung und der Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen und –bedingungen. | An dieser Stelle kann nur auf wesentliche Förderprogramme hingewiesen werden. Weitere Möglichkeiten der Förderung bieten möglicherweise die Länder. Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang auf das '''Programm zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit sächsischer Fließgewässer''' hingewiesen, das vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft initiiert wurde. Ziel der Förderung ist dauerhaft die ökologische Durchgängigkeit sächsischer Fließgewässer zu sichern bzw. wieder herzustellen. Das Programm dient dem Erhalt, der Verbesserung und der Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen und –bedingungen. | ||
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