48.893
Bearbeitungen
K |
K |
||
Zeile 38: | Zeile 38: | ||
Jedes operationelle Programm gilt für einen Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2013. | Jedes operationelle Programm gilt für einen Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2013. | ||
Die Mitgliedstaaten benennen die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der operationellen Programme verantwortlich sind. In Deutschland sind dies die Bundesländer, für das Bundesprogramm Verkehr im Ziel „Konvergenz“ das Bundesministerium für Verkehr, | Die Mitgliedstaaten benennen die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der operationellen Programme verantwortlich sind. In Deutschland sind dies die Bundesländer, für das Bundesprogramm Verkehr im Ziel „Konvergenz“ das [[Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung]] (BMVBS). | ||
Eine Übersicht über die nationalen und regionalen Verwaltungsstellen sowie weiterführende Informationen können auf den Internetseiten der Kommission abgerufen werden: | Eine Übersicht über die nationalen und regionalen Verwaltungsstellen sowie weiterführende Informationen können auf den Internetseiten der Kommission abgerufen werden: |