Volldeklaration - geregelt: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: Auszug aus: [http://www.positivlist.com/download/Leitlinien_0611.pdf ARGE kdR, www.positivlisten.com] ===Geregelte Volldeklaration zur Erfassung der Ausgangs- und Inha...)
 
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Um künftig Aspekte der Ressourceninanspruchnahme, der Wirkungen auf die lokale und globale Umwelt sowie von Risiken für Umwelt und Gesundheit noch besser bei der Produktauswahl, der Planung oder der Verbraucherberatung berücksichtigen zu können, bedarf es gesicherter Informationen zu den umwelt- und gesundheitsrelevanten Merkmalen und Eigenschaften von Bauprodukten. Dies betrifft einerseits die Beschreibung der mit ihrer Herstellung im Zusammenhang stehenden Ressourceninanspruchnahme (u.a. durch Angaben zu den Ausgangsstoffen) und andererseits Angaben zu Gesundheitsgefährdungen und Risiken auf Basis von Angaben zu den Inhaltsstoffen. Es besteht daher ein hoher Bedarf an einer Volldeklaration der Ausgangsstoffe und der Inhaltsstoffe bei Bauprodukten.
Um künftig Aspekte der Ressourceninanspruchnahme, der Wirkungen auf die lokale und globale Umwelt sowie von Risiken für Umwelt und Gesundheit noch besser bei der Produktauswahl, der Planung oder der Verbraucherberatung berücksichtigen zu können, bedarf es gesicherter Informationen zu den umwelt- und gesundheitsrelevanten Merkmalen und Eigenschaften von Bauprodukten. Dies betrifft einerseits die Beschreibung der mit ihrer Herstellung im Zusammenhang stehenden Ressourceninanspruchnahme (u.a. durch Angaben zu den Ausgangsstoffen) und andererseits Angaben zu Gesundheitsgefährdungen und Risiken auf Basis von Angaben zu den Inhaltsstoffen. Es besteht daher ein hoher Bedarf an einer Volldeklaration der Ausgangsstoffe und der Inhaltsstoffe bei Bauprodukten.


===Vorschlag der ARGE kdR für eine geregelte Volldeklaration von Bauprodukten===
===Vorschlag der [[ARGE kdR]] für eine geregelte Volldeklaration von Bauprodukten===
Die Festlegungen der EU-Richtlinie über Altfahrzeuge 2000/53/EWG (3) und der VDA Festlegungen der Automobilindustrie (GADSL-Liste) (4) sollten auf Bauprodukte übertragen werden. Folgende Regelungen werden für die Informationsdatenbank vorgeschlagen:
Die Festlegungen der EU-Richtlinie über Altfahrzeuge 2000/53/EWG (3) und der VDA Festlegungen der Automobilindustrie (GADSL-Liste) (4) sollten auf Bauprodukte übertragen werden. Folgende Regelungen werden für die Informationsdatenbank vorgeschlagen:
* Sämtliche Stoffe und Substanzen zur Herstellung von Zubereitungen und Erzeugnissen (Ausgangsstoffe/Rezepturen) werden erfasst. Diese Informationen dienen der Beschreibung und Beurteilung der Inanspruchnahme von Ressourcen.
* Sämtliche Stoffe und Substanzen zur Herstellung von Zubereitungen und Erzeugnissen (Ausgangsstoffe/Rezepturen) werden erfasst. Diese Informationen dienen der Beschreibung und Beurteilung der Inanspruchnahme von Ressourcen.

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