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Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden für solche Bauprodukte und Bauarten im Anwendungsbereich der Landesbauordnungen erteilt, für die es [[allgemein anerkannte Regeln der Technik]], insbesondere [[DIN]] Normen, nicht gibt oder die von diesen wesentlich abweichen. Sie sind zuverlässige Verwendbarkeitsnachweise von Bauprodukten bzw. Anwendbarkeitsnachweise von Bauarten in Hinblick auf bautechnische Anforderungen an Bauwerke. | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden für solche Bauprodukte und Bauarten im Anwendungsbereich der Landesbauordnungen erteilt, für die es [[allgemein anerkannte Regeln der Technik]], insbesondere [[DIN]] Normen, nicht gibt oder die von diesen wesentlich abweichen. Sie sind zuverlässige Verwendbarkeitsnachweise von Bauprodukten bzw. Anwendbarkeitsnachweise von Bauarten in Hinblick auf bautechnische Anforderungen an Bauwerke. | ||
[[Europäische technische Zulassung]]en werden für Bauprodukte im Anwendungsbereich des Bauproduktengesetzes erteilt; sie dokumentieren verlässlich die Brauchbarkeit eines Bauproduktes. | [[Europäische technische Zulassung]]en (ETA) werden für Bauprodukte im Anwendungsbereich des Bauproduktengesetzes erteilt; sie dokumentieren verlässlich die Brauchbarkeit eines Bauproduktes. | ||
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