EU - Ländlicher Raum: Unterschied zwischen den Versionen

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* Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum,
* Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum,
* Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung im Hinblick auf die Ausarbeitung und Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien,
* Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung im Hinblick auf die Ausarbeitung und Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien,
* spezifische Vorhaben sowie Innovationen in den Bereichen Klimawandel, erneuerbare Energien, Wasserwirtschaft, biologische Vielfalt, Maßnahmen zur Abfederung der Umstrukturierung des Milchsektors sowie Breitband-Internetinfrastrukturen.
* spezifische Vorhaben sowie Innovationen in den Bereichen [[Klimawandel]], [[erneuerbare Energien]], Wasserwirtschaft, biologische Vielfalt, Maßnahmen zur Abfederung der Umstrukturierung des Milchsektors sowie Breitband-Internetinfrastrukturen.


====Antragsberechtigte====
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Die Durchführungsverordnung 1974/2006 (vgl. Anlage 2) wurde durch Verordnung (EG) Nr. 363/2009 der Kommission vom 4. Mai 2009 durch zusätzliche Durchführungsbestimmungen ergänzt. 13.05.09
Die Durchführungsverordnung 1974/2006 (vgl. Anlage 2) wurde durch Verordnung (EG) Nr. 363/2009 der Kommission vom 4. Mai 2009 durch zusätzliche Durchführungsbestimmungen ergänzt. 13.05.09


Die Agrarminister der Europäischen Union haben sich im November 2008 auf eine weitere Kürzung der Direktzahlungen für Landwirte geeinigt, wobei die frei werdenden Mittel in die Programme für die ländliche Entwicklung fließen. Mit dem zusätzlichen Geld sollen Maßnahmen im Bereich der so genannten neuen Herausforderungen unterstützt werden. Dies sind der Klimawandel, der Schutz der biologischen Vielfalt, die Wasserwirtschaft und Erneuerbare Energien. Außerdem können Maßnahmen zur Begleitung der Umstrukturierung des Milchsektors sowie Innovationen in den Bereichen Umwelt und Energie mitfinanziert werden. Die Maßnahmen in den genannten Bereichen können von der EU mit bis zu 75 Prozent (Konvergenzregionen bis 90 Prozent) bezuschusst werden. 24.02.09
Die Agrarminister der Europäischen Union haben sich im November 2008 auf eine weitere Kürzung der Direktzahlungen für Landwirte geeinigt, wobei die frei werdenden Mittel in die Programme für die ländliche Entwicklung fließen. Mit dem zusätzlichen Geld sollen Maßnahmen im Bereich der so genannten neuen Herausforderungen unterstützt werden. Dies sind der [[Klimawandel]], der Schutz der biologischen Vielfalt, die Wasserwirtschaft und [[Erneuerbare Energien]]. Außerdem können Maßnahmen zur Begleitung der Umstrukturierung des Milchsektors sowie Innovationen in den Bereichen Umwelt und Energie mitfinanziert werden. Die Maßnahmen in den genannten Bereichen können von der EU mit bis zu 75 Prozent (Konvergenzregionen bis 90 Prozent) bezuschusst werden. 24.02.09


Der Rat hat am 20. Februar 2006 die strategischen Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen Raums für den Programmplanungszeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 verabschiedet. Mit den strategischen Leitlinien werden auf Gemeinschaftsebene die strategischen Prioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raums festgelegt.
Der Rat hat am 20. Februar 2006 die strategischen Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen Raums für den Programmplanungszeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 verabschiedet. Mit den strategischen Leitlinien werden auf Gemeinschaftsebene die strategischen Prioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raums festgelegt.

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