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** das Stabilitätsinstrument (Förderung von Frieden und Stabilität und zur Gewährleistung der Sicherheit der Zivilbevölkerung in Drittländern), | ** das Stabilitätsinstrument (Förderung von Frieden und Stabilität und zur Gewährleistung der Sicherheit der Zivilbevölkerung in Drittländern), | ||
** Instrument für humanitäre Hilfe (enthält in Zukunft auch die gesamte Nahrungsmittelhilfe), | ** Instrument für humanitäre Hilfe (enthält in Zukunft auch die gesamte Nahrungsmittelhilfe), | ||
* Makrofinanzhilfe (wirtschaftliche Stabilisierung und Hilfe für Strukturreformen). | |||
Für Ausschreibungen im Rahmen von EG-Hilfeprogrammen können Unternehmen aus den Mitgliedstaaten der EU, den Beitrittsländern, den Kandidatenländern, den potenziellen Kandidatenländern und den Nachbarstaaten selbst Angebote abgeben. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß den standardisierten Vergabevorschriften der EG. | Für Ausschreibungen im Rahmen von EG-Hilfeprogrammen können Unternehmen aus den Mitgliedstaaten der EU, den Beitrittsländern, den Kandidatenländern, den potenziellen Kandidatenländern und den Nachbarstaaten selbst Angebote abgeben. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß den standardisierten Vergabevorschriften der EG. | ||
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: | : 06.12.2010 | ||