48.791
Bearbeitungen
K |
|||
Zeile 34: | Zeile 34: | ||
* Abstand außen anliegender Konstruktionshölzer ([[Konterlatte]]n): '''max. 40 cm''' | * Abstand außen anliegender Konstruktionshölzer ([[Konterlatte]]n): '''max. 40 cm''' | ||
In der Regel sind Sparren- und Wandriegelabstände größer als 40 cm. Mit 'fliegenden' [[Konterlatte]]n an darüber quer verlaufende Konstruktion (z. B. [[Dachlatte]]n) kann der Maximalabstand eingehalten werden. Zur Befestigung bedarf es lediglich vereinzelter Verschraubungen. <br /> | In der Regel sind Sparren- und Wandriegelabstände größer als 40 cm. Mit 'fliegenden' [[Konterlatte]]n an darüber quer verlaufende Konstruktion (z. B. [[Dachlatte]]n) kann der Maximalabstand eingehalten werden. Zur Befestigung bedarf es lediglich vereinzelter Verschraubungen. <br /> | ||
- Am Dach sollte die 'fliegende' Latte min. 1 cm stärker sein als die eigentliche Konterlatte. <br /> | |||
- Bei Feldbreiten größer 80 cm bedarf es entsprechend mehrerer [[Konterlatte]]n.<br /> | - Bei Feldbreiten größer 80 cm bedarf es entsprechend mehrerer [[Konterlatte]]n.<br /> | ||
- Bei Wandkonstruktionen mit horizontaler erster Lattung<sup>*)</sup> ist der max. Abstand dieser Lattung einzuhalten. | - Bei Wandkonstruktionen mit horizontaler erster Lattung<sup>*)</sup> ist der max. Abstand dieser Lattung einzuhalten. |